Bürgervorschlag ohne Einsparmöglichkeiten

Plastiktütengebühr

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Durch die Einführung einer Plastiktütenabgabe beim Handel würde erstens Müll verringert und zweitens die Einnahmesituation verbessert, Abgabepreis evtl. gestaffelt nach Größe. Da die Geschäfte kostenlose Werbung bekommen, wenn der Kunde mit Tüten ausgestattet wird (die häufig auch noch bezahlt werden), andererseits es problemlos möglich ist, zum Einkauf eine Stofftasche oder einen Korb zu benutzen, sollte diese Möglichkeit geprüft werden.

Abschaltung der Ampelanlage

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Alle Ampelanlagen auf dem Stadtgebiet sollen in der Zeit von 23:00 bis 05:00 Uhr abgeschaltet werden.

Die unten angegebene Ersparnis (10.000 Euro) für ein Jahr ist sehr vage, da mir die Anzahl der Ampelanlagen nicht bekannt ist und auch nicht der Stromverbrauch etc.

Das müssten Fachleute mal genau berechnen.

Pauschale Reduzierung in allen Bereichen

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Bisher sind aus den verschiedenen Themengebieten Einsparvorschläge in einzelnen Bereichen gemacht worden. Darunter befinden sich "große Brocken", aber auch "kleine Fische".

Warum wird nicht auch die Möglichkeit untersucht, pauschal und durch alle Dezernate einen prozentualen Satz (z. B. 10 %) einzusparen, jeder Bereich muss dann zusehen, mit dem Geld auszukommen, was der Stadt zur Verfügung steht. Gleichzeitig sollte versucht werden, aus den Vorschlägen zur Einnahmenverbesserung zusätzlich höchstmöglichen Ertrag zu erzielen, um die gesetzlichen Vorgaben (bei den Ausgaben, wo die 10% gesetzlich nicht einzusparen sind, insbesondere für Soziales, ALG II, etc.) noch zu erfüllen.

Carsten aus der Fünten

Photovoltaik : Zuschuss streichen

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Auch wenn ich u. U. selbst vom städtischen Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen profitieren könnte, muss doch klargestellt sein, dass der städtische Zuschuss eine reine Subvention ist, die die Ertragslage des Anlageninhabers verbessert. Seine Rendite steigt; schließlich kann die Einspeisung von Sonnenstrom kaum als ökologischer Beitrag, sondern eher als Kapitalanlage angesehen werden. Die Stadt sollte sich bei derartigen Subventionen zurückhalten. Die Subventionssumme, die die Stadt plant, ist mir nicht bekannt, daher kann ich nur - aufgrund der max. Fördersumme einer Anlage (2000 Euro) - schätzen.

Wegfall von externen Gutachten

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Es werden für viele Dinge (leider wird diese nicht immer öffenlich genannt) externe Gutachter und Firmen beaufrtrag. Zb für die Moderation der Haushaltsforen.

Diese Kosten könnten sehr gut eingespart werden. Die Kostem sind nicht immer gerechtfertigt oder notwendig

Ampel Abschaltung wenn möglich Kreisverkehr

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Es ist auch möglich einen Kreisverkehr mit zusätzlichen Verkehrszeichen zu regeln.

 

Eintrittspreise Bäder

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Der Eintrittspreis für die Hallenbäder sollte nach Aufenthaltsdauer und somit leistungsbezogen gestaffelt werden.

Vorschlag:
Bis zu zwei Stunden: 3,- EUR für Erwachsene(Erw), 1,50 EUR für Jugendliche(Jug)
Ab 2 Stunden: 4,- EUR Erw, 2,- jug
ab 3 Stunden: 5,- EUR Erw,- 3,- Jug

Sparmaßnahmen

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Wöchentlich einmal wird bei uns und anderweitig der Straßen-Rinnstein mit einer Riesen-Maschine gefegt. Schwachsinn! Selbst der Fahrer lacht sich auf Anfrage tot - denn es ist gar kein Dreck da!!

Eine Fege-Reduzierung auf 2-Wochen-Rythmus oder besser auf 1x alle 4 Wochen wäre sinnvoll. Dieses wäre ohne Beeinträchtigung unserer Lebensqualität möglich.

Sie können Maschinen stilllegen, verkaufen, Sprit sparen, und die Mitarbeiter an wesentlich wichtigeren Stellen einsetzen - oder einen Geschäftsführer einsparen?

Aber bitte: alles was Sie einsparen - 50% für die Stadt + 50% für die Gebührenreduzierung für die Straßenreinigung.

Ertragsverbesserung durch erhöhte Bundeszuschüsse

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Rahmen:
Betroffen ist Amt 50, betroffene Personengruppe sind "Aufstocker", welche ihr ihr eigenes Einkommen (unter 400 Euro monatlich) zusätzlich mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Diese Personengruppe kann für die eigene Altersvorsorge  Riesterverträge mit lediglich dem Mindesteigenbeitrag von 60 Euro jährlich (5 Euro monatlich) weiter sparen und somit in den Genuss der Bundesförderung von Zulagen kommen. Bei Singles 154 Euro jährlich (fast 13 Euro monatlich), für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern rund 678 Euro jährlich (fast 57 Euro monatlich). Nach SGB II, Kap. 2, § 11 Ziff. 4 ist der Eigenbeitrag vom Einkommen abzuzsetzen. Was vordergründig dem städtischen Haushalt 5 Euro monatlich spart, verschenkt jedoch 100 Euro monatlichen Bundeszuschuss.

Auswirkung auf den Haushalt:
Der Eigenbeitrag (5 Euro monatlich) muss während des Leistungsbezugs nicht vom Sparer aufgebracht werden, sondern erhöht den Anspruch auf ergänzende Leistungen, muss also aus dem Haushalt finanziert werden.
Dem gegenüber stehen jedoch nach SGB II, Kap. 2, § 11 Ziff. 2 letzter Absatz 100 Euro monatlich abzusetzender Betrag, welcher den Bundeszuschuss für den Leistungsfall zu Gunsten des städtischen Haushalt erhöht.
Geht man von rund 790 Leistungsempfängern aus, bei 1,3 Empfängern pro Haushalt somit rund 600 Haushalten, von denen nur 30% weiter oder zusätzlich etwas für ihr Alter ansparen möchten, also rund 200 Fällen, macht dies einen Aufwand von 60 Euro p.a. x 200 = 12.000 Euro p.a., jedoch eine Mehreinnahme von 100 Euro x 12 = 1.200 Euro p.a. x 200 = 240.000 Euro p.a.  
aus. Unter dem Strich also eine Mehreinnahme von 228.000 Euro p.a.

Was ist zu tun:
Am 1.3. war Herr Riester in meinem Büro zu Gast und ich konnte dieses Thema persönlich vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das Alterskapital der Menschen besprechen. Bundesweit wird dieses Thema in der Praxis leider weder vom Arbeitsamt, noch vom Sozialamt den Betroffenen erklärt, noch liegt die notwendige Sachkenntnis hierzu in der Breite vor. Auch Google ist hier am Ende, weil die falschen Fragen gestellt werden. Das  
BMAS und die Regierung unterstützten nachdrücklich die Bildung des Alterskapitals auch in Phasen der Hilfsbedürftigkeit. Die Bundesmittel werden hierzu völlig unzureichend ausgeschöpft und somit eine mögliche  
Entlastung des städtischen Haushaltes an dieser Stelle meist überhaupt nicht diskutiert.

Ein einfaches Infoblatt für Leistungsempfänger, sowie Sachbearbeiter (Arbeits- und Sozialamt) sollte diese Möglichkeit aufzeigen. Im persönlichen Beratungsgespräch sollten die Leistungsempfänger überzeugt  
werden, hierfür ist eine kurze Einweisung der Sachbearbeiter nötig. Möglicher Weise muss auch mit einem Produktanbieter kooperiert werden, damit eine einfache Umsetzung möglich ist. Empfehlung ist, hier dem Sparer keine Vorgabe mit nur einem Anbieter zu machen, sondern unter den besten Angeboten auswählen zu können. Gleichwohl müsste in erster Linie gerade hier die Sparkasse ihrer gemeinnützigen Verpflichtung nachkommen. Ich biete gerne unverbindlich und ohne Honorar meine Mitarbeit in diesem Thema an.

Nebeneffekt:
Das Alterskapital der Bürger ist für den langfristigen Haushalt der Stadt ein nicht zu unterschätzendes Guthaben auf Privatkonten, welches Zuwendungen einspart - und für den Bürger eine zusätzliche, geförderte Altersvorsorge.

Zusatzinfos:
- Aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.09.2009:
"...Interessant ist die Riester-Rente zudem für diejenigen, die ihr eigenes Einkommen zusätzlich mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Denn der jährliche Mindesteigenbeitrag zur Riester-Rente von 60 Euro wird in diesen Fällen vom maßgebenden Einkommen abgezogen und erhöht damit den Anspruch auf ergänzende Leistungen. "Aufstocker" müssen also in der Zeit des Leistungsbezugs den Eigenbeitrag nicht selbst aufbringen. Die Idee dahinter: Riester-Sparen ist eine langfristige Angelegenheit, die langen Atem und Ausdauer braucht. Wer einmal in schwierigen Zeiten nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen für das Alter vorsorgen kann, der soll deswegen nicht gänzlich auf das zusätzliche Alterssparen verzichten müssen."
- SGB II sollte vorliegen.

Erhöhung des Jahrsbeitrags für die Stadtbibliothek

Text des eingegangenen Vorschlags: 

Ich bin Nutzer der Stadtbibliothek. Für 10 EUR/Jahr kann ich die ganze Vielfalt nutzen. Das entspricht ,83 EUR/Monat, das ist viel zu billig. Ich denke 3,--EUR/Monat für die Erwachsenen und 2,-EUR für die Kinder wäre angemessen.

Inhalt abgleichen