Titel Anrisstext
Reduzierung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und Funktionsträger

Gemäß Entschädigungsverordnung NRW stehen den Ratsmitgliedern und Funktionsträgern Aufwandsentschädigungen zu. Eine Reduzierung der Aufwandsentschädigung um 10 % soll nur noch durch eine erhöhte pauschalierte Entschädigung (Wegfall der Zahlungen von Sitzungs-geldern) sowie durch die Reduzierung der Anzahl der Auschüsse und der Auschussgrößen erzielt werden.

Abschaltung der Zierbrunnen

Der Betrieb von Zierbrunnen dient der Aufenthaltsqualität und der Stadtgestaltung. Eine Einstellung des Betriebes ist möglich und bietet ein Einsparpotential von rd. 50.000 Euro. Um die Brunnen zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Betrieb nehmen zu können, fallen weiterhin rd. 35.000 Euro Grundwartungskosten jährlich an.

Einführung einer Gebühr für Schwerlastverkehre

Fahrzeuge über 40 t Gesamtgewicht benötigen eine Sondergenehmigung für das Befahren von Straßen und Brücken. Neben den Gebühren des Ordnungsamtes (Amt 32) könnte das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau (Amt 66) eine Schwerlastgebühr für das Befahren und die nachweisbare Starkbelastung von Brücken und Straßen erheben. Die Stadt Ludwigshafen hat z.B.

Betriebssicherungskonzept für den Kulturbetrieb

Das Betriebssicherungskonzept für den Kulturbetrieb wurde vom Betriebsausschuss des Kulturbetriebs in seiner Sitzung am 3. September 2010 beschlossen und vom Rat der Stadt am 7. Oktober 2010 bestätigt.

Reduzierung der Kosten für "Strategien und Projekte" im Personalbereich

Derzeit erbringt das Team "Strategien und Projekte" 500 Projekttage im Jahr. Laufende und geplante Projekte sind z.B. dauerhafte Aufgabenkritik, interkulturelle Öffnung der Verwaltung, demographischer Wandel, Qualitätssicherung und -messung in Leistungsprozessen.

Veränderung der Kostensätze der Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulen

Die Kostensätze der Benutzungs- und Entgeltordnung sind seit dem Jahre 2000 nicht mehr angepasst worden und somit nicht mehr angemessen. Die Sätze sollten den beim ImmobilienService (IS) entstehenden Kosten angepasst werden. Zu diesem Zweck sind zukünftig auch nur noch kostengünstige Schulobjekte für Zwecke der außerschulischen Nutzung vorzuhalten.

Erhöhung der Miet- und Pachtkosten für Sportvereine

Die Vereine übernehmen städtische Anlagen und alle damit verbundenen Betriebskosten. Für die alleinige Nutzung der Anlagen wird ein Miete gefordert. Aktuell bezieht der Mülheimer SportService aus überwiegend langfristigen Mietverträgen (längste Vertragdauer derzeit bis 31.12.2033) mit Mülheimer Sportvereinen Mieteinnahmen in Höhe von rd. 33.000,00 Euro.

Gründung von Trainingskooperationen

Gründung von Trainingskooperationen bei Vereinen

Wegfall der Gewährung von Geschwisterermäßigungen - Musikschule

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule sehen für das 2. Kind einer Familie eine Gebührenermäßigung in Höhe von 20 %, für das 3. Kind von 30 % vor. Für das 4. und jedes weitere Kind wird eine Ermäßigung in Höhe von 50 % gewährt.

Reduzierung Bezirksvertretungen (versehentlich zunächst der Rubrik "ohne Einsparmöglichkeiten" zugeordnet)

Durch die Reduzierung um eine BV (künftig nur noch 1 x Links- u. 1 x Rechtsruhr) reduziert sich der administrative und personelle Aufwand der Verwaltung für Betreuung, Aufwandsentschädigung u.a. Darüberhinaus werden Entscheidungsprozesse beschleunigt.