Einführung einer Gebühr für Schwerlastverkehre

Einführung einer Gebühr für Schwerlastverkehre

Ergebnis 88 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
172
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Fahrzeuge über 40 t Gesamtgewicht benötigen eine Sondergenehmigung für das Befahren von Straßen und Brücken. Neben den Gebühren des Ordnungsamtes (Amt 32) könnte das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau (Amt 66) eine Schwerlastgebühr für das Befahren und die nachweisbare Starkbelastung von Brücken und Straßen erheben. Die Stadt Ludwigshafen hat z.B. die Gebühr für die "Übermäßige Benutzung einer öffentlichen Straße im Sinne des §29 der Straßenverkehrsordnung (STVO)" für LKW über 40 t seit 25 Jahren. Jedoch erheben im gesamten Bundesgebiet nur sehr wenige Städte diese Gebühr. Die Einführung einer solchen Gebühr führt zu einer Einnahme in Höhe von rd. 10.000 Euro.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
10.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
10.000 Euro