Titel Anrisstext
Reduzierung des Zuschusses für den präventiven Jugendschutz

Gesetzliche Grundlage ist das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG-KJHG) und §14 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG). Das Gesetz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.

Erstellung eines Mobilitätskonzeptes

Unter Einbeziehung eines zentralen Fuhrparkmanagements (Beschaffung, Bewirtschaftung, Einsatzsteuerung) - als Kooperation im Konzern oder mit anderen Kommunen - soll ein Mobilitätskonzept erstellt werden. Wesentliche Zielsetzungen sind:

Erhöhung der Verwaltungsgebühren bei "Fahrerlaubnissen"

Einige Gebührenpositionen im Produktbereich "Fahrerlaubnisse" sind sog. Margengebühren. Durch deren Erhöhung lassen sich in begrenztem Maß zusätzliche Einnahmen erzielen.

Erhöhung der Eintritts-/Gebühren für Bäder

Die Eintrittsgebühren für die Nutzung der Bäder werden für Jugendliche auf 2,00 Euro und für Erwachsene auf 4,00 Euro angehoben (Einsparsumme 50.900 Euro). Leistungsschwimmer zahlen künftig Gebühren in Höhe von 1,50 Euro pro Bahn und Stunde (Einsparsumme 4.000 Euro) und erhalten eine Betriebskostenbeihilfe. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 2000.

Reduzierung der Schwerpunktförderung für Jugendliche

Mit der Schwerpunktförderung für Jugendliche gilt es:

Einsparungen im Bereich der Musik

MeHrKULTUR Netzwerk + Initiative + Beirat, AG Musik

Kürzung der Reisekosten von Mandatsträgern

Einsparungen bei den Reiseaufwendungen für offizielle Fahrten von Mandatsträgern (betrifft Anfahrtskosten und Unterkunft) von 50 %. Das Budget wird den Erfahrungswerten angepasst. Die Reduzierung von offiziellen Begegnungen in den Partnerstädten führt ebenfalls zu geringeren Kosten.

Reduzierung der Pauschale für Kooperationspartner in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Den freien Trägern der OGS wird gemäß einer Rahmenvereinbarung pro Betreuungsgruppe ein Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro pro Gruppe für Kooperationspartner im Nachmittagsbereich gewährt. Insgesamt wird den freien Trägern sowie den Schulen in städtischer Trägerschaft für diese Position im Jahr 2010 ff. ein Betrag von rund 360.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Einnahme-Erhöhung durch Festlegung von Bußgeldern

Die Ruhraue sind größtenteils als Naturschutzgebiet deutlich gekennzeichnet. Damit besteht Anleinpflicht für Hunde. In der Praxis wird diese Anleinpflicht aber von niemanden eingehalten.

Kürzung der Reisekosten

Diese Maßnahme bezieht sich auf Vorschlag 12 des Antrages A 10/0757-01.
Dieser Punkt lautet wörtlich: