Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.
Eingegangener Vorschlag:
Die Ruhraue sind größtenteils als Naturschutzgebiet deutlich gekennzeichnet. Damit besteht Anleinpflicht für Hunde. In der Praxis wird diese Anleinpflicht aber von niemanden eingehalten.
Die Personalkosten (z. B. Harz IV MA) werden sicher durch die Einnahmen gedeckt.
Bußgeld pro Vergehen 20,--bei 6 Stunden ÜW und 10 Vergehen/Stunde entspricht ca. 433 TE Einnahmen im Jahr.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Überwachung der Anleinpflicht für Hunde ist grundsätzlich möglich.
Die Feststellung von Verstößen fällt in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes. Bislang wurde von der Überwachung in Landschafts- und Naturschutzgebieten abgesehen, da andere Schwerpunkte, wie z.B. die Ahndung von Parkverstößen im Stadtgebiet gesetzt worden waren.
Vor dem Hintergrund dieser Anregung wird eine erneute Wertigkeitsprüfung vorgenommen werden. Einsparsummen können allerdings noch nicht seriös beziffert werden (Personalbedarf für diese Aufgaben).
Das Einsparpotential ist derzeit nicht quantifizierbar.
Einstellungen dafür
wären aus meiner Sicht nicht sinnvoll, sollten nämlich entsprechende Vorschläge bezüglich des ZAD zum Einsparen genommen werden, so brauchte dann keine Personalreduzierung erfolgen, sondern evtl. nur eine andere Aufgabenfestlegung. Ein-oder zwei Stellen beim ZAD reduzieren, aber zwei Neuanstellungen für andere Aufgaben, ist aus meiner Sicht Unsinn. Und 10 Vergehen die Stunde? Ja, vielleicht die erste Woche bei Aufnahme der Tätigkeiten. Hinterher mit Sicherheit nicht mehr.