Entscheidung:
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer:
94
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Gesetzliche Grundlage ist das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG-KJHG) und §14 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG). Das Gesetz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Das Zusammenwirken der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den Ordnungsbehörden findet hier statt.
Durch die Maßnahme soll das derzeitige Budget bis 2013 sukzessive um 20 % gekürzt werden.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
1.800 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
0 Euro