Titel | Anrisstext |
---|---|
Verkürzung der Wochenendrufbereitschaft des ZAD |
Bislang hat das Ordnungsamt (Amt 32) eine Rufbereitschaft an Wochenenden von Freitag 16:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr vorgehalten, um Ausländer, die sich illegal in Mülheim aufhalten, nach entsprechendem Gerichtsbeschluss abschieben zu können. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese Bereitschaft im genannten Umfang nicht erforderlich ist. |
Einführung einer Sexsteuer |
Durch die Einführung einer Vergnügungssteuer auf sexuelle Deinstleistungen nach dem Vorbild der Stadt Köln können die Einnahmen der Stadt erhöht werden. |
Einführung einer Gebühr für Schwerlastverkehre |
Fahrzeuge über 40 t Gesamtgewicht benötigen eine Sondergenehmigung für das Befahren von Straßen und Brücken. Neben den Gebühren des Ordnungsamtes (Amt 32) könnte das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau (Amt 66) eine Schwerlastgebühr für das Befahren und die nachweisbare Starkbelastung von Brücken und Straßen erheben. Die Stadt Ludwigshafen hat z.B. |
Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer |
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Gewerbesteuer von 470 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert. In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Gewerbesteuer ausgewiesen: |
Überprüfung und Optimierung der Energieverträge zur Senkung der jährlichen Kosten |
Aufgrund der in der Energiewirtschaft nicht mehr vorhandenen Monopolstellung von Energieversorgern ist der Energiemarkt in den letzten Jahren in Bewegung geraten. Es ist sinnvoll die Überprüfung und Optimierung der bestehenden Vertragssituationen vorzunehmen, um insgesamt bei den Energieträgern und Versorgern günstigere Konditionen zu erwirken oder den Anbieter zu wechseln. |
Personalreduzierung beim Immobilienservice |
Immobilienservice: Wurde trotz Verkaufs aufgebläht, zusätzlich Einkauf fremden Sachverstandes zurückführen |
Erhöhung der Gebühren der Leistungen des Stadtarchivs |
Das Stadtarchiv erhebt für verschiedene Leistungen Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung vom 24.05.2004 in der Fassung vom 08.10.2008. Indem die in der Gebührenordnung geregelten Spielräume bei der Festlegung der Gebührenhöhe ausgeschöpft werden und z.B. deutlich engere Maßstäbe bei der Gebührenreduzierung gem. § 3 Abs. 2 angelegt werden, sollen die Gebühreneinnahmen erhöht werden. |
Zusammenlegung der Ämter 20 und 24 |
Im Hinblick auf die Optimierung von Aufbau- und Ablaufprozessen besteht die Zielsetzung, die Ämter "Zentrales Finanzmanagement |
Konsequente Anwendung von § 13a Baugesetzbuch (BauGB) |
Sofern die gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen vorliegen werden Bebauungspläne nach § 13a BauGB durchgeführt. |
Straßenlaternen |
Als Anwohner der Leineweberstraße (Schloßbrücke) sehe ich dort und weiter über die Duisburger Straße, den Kassenberg die Straßenbeleuchtung auch nachts in vollem Umfange brennen. |