Einführung einer Sexsteuer

Einführung einer Sexsteuer

Ergebnis -5 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer: 
240
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Durch die Einführung einer Vergnügungssteuer auf sexuelle Deinstleistungen nach dem Vorbild der Stadt Köln können die Einnahmen der Stadt erhöht werden.

Stefan Bach

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Erhebung einer "Sexsteuer" ist rechtlich zulässig. Ein eventuelles Aufkommen der "Sexsteuer" ist vom Steuersatz abhängig und derzeit - ebenso wie der Aufwand - nicht bezifferbar.

Zusatzinformation:

Die Einführung einer "Sexsteuer" wurde allerdings bereits im Jahr 2004 durch die Stadt Mülheim an der Ruhr im Wesentlichen aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit negativ entschieden.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro