Entscheidung:
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer:
240
Kennzeichnung:
Vorschlag Internet Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.
Eingegangener Vorschlag:
Durch die Einführung einer Vergnügungssteuer auf sexuelle Deinstleistungen nach dem Vorbild der Stadt Köln können die Einnahmen der Stadt erhöht werden.
Stefan Bach
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erhebung einer "Sexsteuer" ist rechtlich zulässig. Ein eventuelles Aufkommen der "Sexsteuer" ist vom Steuersatz abhängig und derzeit - ebenso wie der Aufwand - nicht bezifferbar.
Zusatzinformation:
Die Einführung einer "Sexsteuer" wurde allerdings bereits im Jahr 2004 durch die Stadt Mülheim an der Ruhr im Wesentlichen aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit negativ entschieden.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
0 Euro