Sofern die gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen vorliegen werden Bebauungspläne nach § 13a BauGB durchgeführt.
In Folge dessen werden gesetzlich vorgesehene Erleichterungen zur Schaffung von Bauland genutzt. Einzelne Verfahrensschritte und Gutachtenkosten für einen formellen Umweltbericht können entfallen.
Gutachtenkosten für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) können ggf. reduziert werden. Änderungen im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP, vormals FNP - kommunaler Flächennutzungsplan) werden entbehrlich, da nur noch Anpassungen erforderlich sind. Kosten für einen ökologischen Ausgleich, einschließlich der hierfür bei der Stadt anfallenden Folgekosten, entfallen.
Darüber hinaus kann Arbeitszeit anderweitig genutzt und Reprokosten reduziert werden. Kosten für Abendveranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können entfallen.
Dagegen
In Anbetracht der nicht gerade üppigen Summe von 6000 Euro, die eingespart werden kann, scheint mir der Schaden, welcher entsteht, wenn auf einen ökologischen Ausgleich verzichtet wird, nicht sinnvoll, zumal davon auch wieder das örtliche Handwerk profitiert.
MH ohne Natur?
Macht MH ruhig kaputt, liegt unsere Stärke nicht in der Natur ? Um so wichtiger, das da jemand drauf schaut und die Naturschutzgebiete nicht reduziert werden, durch reiche Leute, die sich eine Villa im Grünen bauen wollen und so alles zerstören.
Das sind gut angelegte 6.000€ !!