Konsequente Anwendung von § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Konsequente Anwendung von § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Ergebnis -9 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
157
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Sofern die gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen vorliegen werden Bebauungspläne nach § 13a BauGB durchgeführt.

In Folge dessen werden gesetzlich vorgesehene Erleichterungen zur Schaffung von Bauland genutzt. Einzelne Verfahrensschritte und Gutachtenkosten für einen formellen Umweltbericht können entfallen.
Gutachtenkosten für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) können ggf. reduziert werden. Änderungen im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP, vormals FNP - kommunaler Flächennutzungsplan) werden entbehrlich, da nur noch Anpassungen erforderlich sind. Kosten für einen ökologischen Ausgleich, einschließlich der hierfür bei der Stadt anfallenden Folgekosten, entfallen.

Darüber hinaus kann Arbeitszeit anderweitig genutzt und Reprokosten reduziert werden. Kosten für Abendveranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können entfallen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
6.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
6.000 Euro

Dagegen

In Anbetracht der nicht gerade üppigen Summe von 6000 Euro, die eingespart werden kann, scheint mir der Schaden, welcher entsteht, wenn auf einen ökologischen Ausgleich verzichtet wird, nicht sinnvoll, zumal davon auch wieder das örtliche Handwerk profitiert.

MH ohne Natur?

Macht MH ruhig kaputt, liegt unsere Stärke nicht in der Natur ? Um so wichtiger, das da jemand drauf schaut und die Naturschutzgebiete nicht reduziert werden, durch reiche Leute, die sich eine Villa im Grünen bauen wollen und so alles zerstören.

Das sind gut angelegte 6.000€ !!