Entscheidung:
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer:
120
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Das Stadtarchiv erhebt für verschiedene Leistungen Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung vom 24.05.2004 in der Fassung vom 08.10.2008. Indem die in der Gebührenordnung geregelten Spielräume bei der Festlegung der Gebührenhöhe ausgeschöpft werden und z.B. deutlich engere Maßstäbe bei der Gebührenreduzierung gem. § 3 Abs. 2 angelegt werden, sollen die Gebühreneinnahmen erhöht werden. Da zudem ein steigender Nachfragetrend bei den angebotenen Leistungen (z.B. bei digitalen Reproduktionen) zu verzeichnen ist, ist eine Erhöhung der Einnahmen in der unten dargestellten Höhe realistisch.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
1.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
0 Euro