Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer

Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer

Ergebnis 16 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Der Hebesatz von zurzeit 470 % ist seit 1997 unverändert. (siehe Nr. 21 im Antrag A 10/0757-01 im Anhang). Der dortige Wortlaut ist ebenfalls im Erläuterungstext aufgeführt.
Vorschlagsnummer: 
189
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Gewerbesteuer von 470 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Gewerbesteuer ausgewiesen:

  • Bochum: 460 %,
  • Duisburg: 470 %,
  • Essen: 470 %,
  • Gelsenkirchen: 480 %,
  • Oberhausen: 490 %.

Derzeit verzeichnet Oberhausen mit 490 % den höchsten Gewerbesteuerhebesatz.

Zur Erzielung von dringend benötigten Mehreinnahmen für Mülheim an der Ruhr wird der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2011 auf 500 % und ab 2013 auf 530 % angehoben. Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in dieser Größenordnung hätte eine Mehreinnahme von rd. 9,1 Mio. Euro für 2011 zur Folge, bezogen auf Einnahmen von 141,9 Mio. Euro aus der veranschlagten Finanzplanung 2011 ff. für die Gewerbesteuer.

Die Erhöhung soll - in Abhängigkeit von der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation der Stadt Mülheim an der Ruhr - zu einem Zeitpunkt außerhalb der derzeitigen Finanzplanung wieder reduziert werden.

Die Gewerbesteuerumlage, die sich aus den erhöhten Erträgen ergeben würde, wurde nicht separat berechnet, sondern als Abschlag in der Berechnung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung "Zinsaufwandsreduzierungen durch nicht benötigte Kredite aufgrund der HSK-Maßnahmen" berücksichtigt.

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 05. März 2010:

Basis der Berechnungen für die einzelnen Jahre sind, wie im Konsolidierungsvorschlag angegeben, die Daten der Finanzplanung 2011 ff. (fortfolgende) und nicht nur der Planwert des Jahres 2011.

Aufgrund dieser Basiswerte der Finanzplanung 2011, 2012 und 2013, die die Steigerungen aus den "Orientierungsdaten 2010 - 2013 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes NRW" gemäß Veröffentlichung im Ministerialblatt NRW mit 5,5 % für 2011, 8,0 % für 2012 und 9,0 % für 2013 bereits enthalten, bestehen folgende Grunddaten:
2011:   141.900.000 €
2012:   153.300.000 €
2013:   167.100.000 €
(Bei den Orientierungsdaten handelt es sich um Erwartungen des Landes NRW u. a. in Bezug auf Veränderungen der kommunalen Steuereinnahmen.)

Ermittlung der Mehreinnahme des Jahres 2013:

Gewerbesteueraufkommen bei einem Hebesatz von 470 % = 167.100.000 €
Gewerbesteueraufkommen bei einem Hebesatz von 530 % = 188.400.000 €
(167.100.000 ./. 470 x 530)  abgerundet auf glatte 188.000.000 €

Ergänzung der Verwaltung vom 08. März 2010:

Die Planwerte für Jahre 2011, 2012 und 2013 sind unter Berücksichtigung der "Orientierungsdaten 2010 - 2013 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes NRW" gemäß Veröffentlichung im Ministerialblatt NRW mit einer jährlichen Steigerung kalkuliert (s. auch Folie aus den Haushaltsforen).

Bei den Orientierungsdaten handelt es sich um Erwartungen des Landes NRW u. a. in Bezug auf Veränderungen der kommunalen Steuereinnahmen.

Die vorgenommenen Rundungen liegen bezogen auf den jeweiligen Ansatz im Promille - Bereich und sind allgemein üblich.

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 6. Oktober 2010:

Diese Sparmaßnahme ist im Vorschlag 21 des Antrags A 10/0757-01 aufgeführt. Der Vorschlag lautet wörtlich: Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer orientieren sich grundsätzlich an den Nachbarstädten. Sie sollen nicht die Höchstsätze überschreiten und werden 2011 für die Grundsteuer B von 500 auf 530 und für die Gewerbesteuer von 470 auf 480 festgesetzt.
Die ursprünglichen Beträge wurden angepasst auf die Nettobeträge, d.h. nach Abzug der Gewerbesteuerumlagen.

 

AnhangGröße
Berechnung mit OD und Hebesatzerhöhung inkl. 2014.pdf58.69 KB
Antrag der Fraktionen von SPD und CDU vom 6.10.2010 - hier: Begleitbeschluss zur Haushaltssicherung163.99 KB
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
20.900.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
3.025.000 Euro

Einsparsumme 20.900.000€?

Ich verstehe Ihre Berechnungen nicht!

Sie geben Ihr Einsparpotential folgendermaßen an:

  • 2010 Hebesatz auf 470%= 0M€
  • 2011 Hebesatz auf 500% = 9,1M€
  • 2012 Hebesatz auf 500% = 9,1M€
  • 2013 Hebesatz auf 530% = 9,646M€

 

Wie kommen Sie auf 20.900.000€ Einsparungen?

Dies ist der wichtigste Posten bei den Einsparungen.

Bitte stellen Sie diesen nachvollziehbar dar.

 

MfG

Hilger

#Wie kommen Sie auf 20.900.000€ Einsparungen?

Vielen Dank für Ihre Kommentierung,

zur Beantwortung Ihrer Fragen leiten wir Ihren Beitrag dem zuständigen Fachbereich weiter. Wir bitten um Verständnis, dass die Antwort in diesem Fall leider nicht umgehend möglich ist. Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von rund zwei Tagen zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Redaktions-Team „Haushaltsforum“

Antwort

Guten Tag,

eine Stellungnahme des Fachbereichs liegt inzwischen vor:

Basis der Berechnungen für die einzelnen Jahre sind, wie im Konsolidierungsvorschlag angegeben, die Daten der Finanzplanung 2011 ff. (fortfolgende) und nicht nur der Planwert des Jahres 2011.

Aufgrund dieser Basiswerte der Finanzplanung 2011, 2012 und 2013, die die Steigerungen aus den "Orientierungsdaten 2010 - 2013 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes NRW" gemäß Veröffentlichung im Ministerialblatt NRW mit 5,5 % für 2011, 8,0 % für 2012 und 9,0 % für 2013 bereits enthalten, bestehen folgende Grunddaten:
2011:   141.900.000 €
2012:   153.300.000 €
2013:   167.100.000 €
(Bei den Orientierungsdaten handelt es sich um Erwartungen des Landes NRW u. a. in Bezug auf Veränderungen der kommunalen Steuereinnahmen.)

Ich habe diesen Text ebenfalls der Maßnahme als Ergänzung hinzugefügt. Ich hoffe, Ihre Fragen sind damit beantwortet und die Berechnung nun nachvollziehbar dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Redaktions-Team "Haushaltsforum"

Einsparung ?? das ist Erhöhung

das ganze ist keine Einsparung, sondern eine als "Einsparung getarnte Steuererhöhung."

Der ganze Bereich hier gehört  in die Untergruppe STEUERERHÖHUNG.

Ich behaupte das viele Firmen die die Möglichkeit haben den Firmensitz zu verlagen dann die Stadt Mülheim verlassen werden. DIe einzigen die geniffen sind sind die kleinen Handwerksbetriebe und kleine Einzelhandelsgeschäfte.

Was bietet die Stadt Mülheim das einen Gewerbesteuersatz  in der beschlossenen Höhe rechtfertigt??

den Kleinen wirds nicht treffen

die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewinn zuzüglich/abzüglich. Aus diesem Gewerbeertrag errechnet das Finanzamt mit der Steuermesszahl den Messbetrag, der dann mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert wird.

Einzelunternehmen/Personenunternehmen haben schonmal, ich glaube 24.500 € Freibetrag.

Also, wenn Tante Emma mit ihrem Kiosk oder kleinem Modegeschäft einen Gewinn/Gewerbeertrag von 24.500 € macht, dann sieht die Rechnung z.B. wie folgt aus:

Gewinn/Gewerbeertrag

24.500 abzüglich Freibetrag 24.500 = Gewerbeertrag 0,00

0,00 x Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag 0,00

Messbetrag 0,00 x Hebesatz 470 = 0,00

Bei einer Erhöhung für des Hebesatzes auf 500 ändert sich für Tante Emma nichts.

Macht Tante Emma aber ein Gewinn von 60.000 €, so sieht die Rechnung etwas anders aus:

Gewerbeertrag

60.000 abzüglich Freibetrag 24.500 = Gewerbeertrag 35.500

35.500 x Steuermesszahl 3,5 % = 1242 Messbetrag

Messbetrag 1242 x Hebesatz 470 = 5837 € Gewerbesteuer

bei einer Erhöhung auf 500

Messbetrag 142 x Hebesatz 500 = 6210 € Gewerbesteuer also eine Erhöhung von 373 € pro Jahr

Aber ist nur eine Beispielrechnung. Von dem durch das Finanzamt ermittelten Gewinn wird noch einiges abgezogen und draufgerechnet. Wir reden hier nicht vom Gesamtumsatz sondern vom Gewinn.

Zeig mir mal die kleinen Handwerksbetriebe, Tante Emma-Läden oder Einzelhändler, die so einen Gewinn/Gewerbeertrag machen, das sie unter der Gewerbesteuer fallen.

Also wenn sich der Einzelhändler pro Monat Cash 2875 € nach Abzug von Allem in die Tasche stecken kann, dann zahlt er bei einem Hebesatz von 470 ca. 137 € Gewerbesteuer also Cash in Täsch 2738 €

Bei einem Hebesatz von 500 sinds dann ca. 145 € Gewerbesteuer im Monat also Cash in Täsch 8 € weniger monatlich.

Aber alles nur Beispielrechnungen

 

Gewerbe-/Grundsteuer

Ist bei dieser Erhöhung auch die Gefahr, dass Gewerbetreibede in "billigere" Nachbarstädte abwandern?

Dann wären diese geplanten Mehreinnahmen ein Minusgeschäft. Und das nicht gut. Dann muss noch mehr gespart werden.

Erhöhung der Gewerbesteuer

Mit welcher Begründung sollen die Gewerbetreibenden in solch hohem Maße für den Ausgleich des städtischen Defizits aufkommen? Außerdem wäre diese doch zweifach "zur Kasse gebeten", da alle anderen Einsparmöglichkeiten doch die in MH lebenden Gewerbetreibenden genauso betreffen. Das ist schlicht ungerecht.

"Tolle IDEE" Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer

Diese Idee ist echt "Klasse", hoffentlich verabschieben sich dann noch mehr Firmen und Betriebe in die nicht so hoch besteuerten Nachbarstädte. Oncken hat man vor Jahren auch "erfolgreich" vertrieben. Und eine reizvolle Innenstadt hat man auch nicht mehr, da steht auch nicht zu befürchten das neue Firmen sich ansiedeln. Also diese Massnahme wird sich wohl ins Gegenteil wandeln.

Anhebung der Hebesätze statt Wirtschaftsförderung

Es ist immer einfach die Einnahmen zu erhöhen wenn man an der Steuer- und Abgabenschraube dreht, glaubt die Politik und die Verwaltung.

Aber Erhöhung von Steuern und Abgaben fördert nur den Ideenreichtum um um diese höheren Abgaben herum zu kommen. Im Fall der Gewerbesteuer ist es darüber hinaus noch einfach, wenn möglich zieht man einfach weg.

Man kann die Einnahmen auch erhöhen, wenn man für die Wirtschaft das richtige Umfeld schafft. Wirtschaftsförderung, Hebesatzsenkung um Unternehmen anzulocken, Bereitstellung von Infrastruktur, Vereinfachung von Unternehmensansiedlung durch Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, und, und, und...

Aber das ist eben alles nicht so einfach wie Erhöhung des Hebesatzes aber dafür langfristig wirksam.

 

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer

Auch ich halte dies für ein nicht geeignetes Mittel, denn hier leidet die Aktraktivität unserer Stadt gewaltig. Eine moderate Erhöhung läge sicher im Rahmen, aber fast alle anderen Gemeinden rechts zu überholen halte ich für unverschämt. Im übrigen zahlen wir hier am Hingberg für die längst überfällige Sanierung (wir für unsere Wohnung locker 1000€), man fragt sich wofür die Steuer der Vorjahre eigentlich verwendet wurde?

Hebesatz Erhöhung

Mann kann auch die Unternehmen vertreiben!

Bei hohen Gewerbesteuern wird so manches Untenehmen

gerne den Geschäfstssitz verlegen und dann bleibt

überhaupt nichts im Stadttopf!

mfg

Dieter Stegelmann