Einsparungen im Bereich der Musik

Einsparungen im Bereich der Musik

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Entscheidung: 
Vom Rat wurde ein Prüfauftrag erteilt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Dieser Vorschlag findet im Betriebssicherungkonzept für den Kulturbetrieb Berücksichtigung - siehe Vorschlag Nr. 315.
Vorschlagsnummer: 
287
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Eine im Kulturdialog 2 so apostrophierte „breite Beteiligung der interessierten Bürgerinnen und Bürger" an einem musikalischen Angebot, das deren Bedürfnissen entspricht, setzt voraus, dass der Zugang zu diesem Angebot für alle zugänglich sein muss. Jeder Bürger, der das Bedürfnis hat, selbst musizieren zu wollen, muss Angebote vorfinden, die dem Streben danach seiner sozialen und finanziellen Lage entsprechend niederschwellig entgegenkommen. Jeder Bürger, der das Bedürfnis hat, Konzertveranstaltungen zu besuchen, soll die Gelegenheit dazu haben dies in Mülheim tun zu können in der ganzen Bandbreite musikalischer Stilrichtungen. Die Kürzungsvorschläge im Etat würden diese „breite Beteiligung" verhindern, da im Musikschulbereich und im Bereich der Konzertangebote Weichen gestellt werden sollen, die einem niederschwelligen Angebot widersprechen.

  1. Der Musikschulbereich: In der Maßnahme Nr. 108 wird der Wegfall einer Geschwisterermäßigung vorgeschlagen. Damit werden gerade die Familien getroffen, die erfreulicherweise jedem Kind eine praktische musikalische Ausbildung ermöglichen wollen und damit auch einen Beitrag zur gesunden und allgemein positiv zu bewertenden Sozialisation der nachfolgenden Generation leisten. Diese Maßnahme würde zu Abmeldungen und damit nicht zu Mehreinnahmen führen. In der Maßnahme 109 wird ein Auswärtigenzuschlag vorgeschlagen, der bei Schülern aus anderen Städten erhoben werden soll. Es ist fraglich, ob damit eine Mehreinnahme erzielt werden kann, da auch hier dann eher Abmeldungen zu erwarten sind. In der Maßnahme 110 werden innerbetriebliche Umstrukturierungen vorgeschlagen, die zu Kosteneinsparungen führen sollen. Im Rahmen einer altersbedingten Fluktuation sind in der Tat Einsparungen zu erwarten, da die Bezahlung nach TVöD in ihrer Höhe nicht mehr den alten BAT-Sätzen entspricht. Auch soll der Einsatz von Honorarkräften ermöglicht werden, was nicht in allen Bereichen pädagogisch sinnvoll ist, da beim Einsatz von Honorarkräften erfahrungsgemäß mit einer hohen Fluktuationsrate und damit mit fehlender Unterrichtskontinuität zu rechnen ist. Eine Kürzung der Ensemblestunden widerspricht dem Geist und Wesen einer Musikschule, deren Stärke dem Privatunterricht gegenüber gerade in der vielfältigen Hinführung zum gemeinsamen Musizieren besteht. In der Gemeinschaft erhält auch der Schwächere die Möglichkeit, Erfolge bei öffentlichen Auftritten und damit eine höhere Motivation zu erzielen, die ohne das gemeinsame Musizieren nicht erzielt werden könnten.Die Überlegungen zu diesen und den jetzt nicht erwähnten Maßnahmen führen zu dem Schluss, dass eine Reduzierung des Musikschuletats um ca. 250.000 Euro in dieser Form nicht sinnvoll und auch nicht realistisch ist.Die Änderung der Entgeltordnung dahingehend, dass eine Einkommensabhängige Staffelung der Gebühren und eine stärkere Differenzierung nach Gruppen- und Einzelunterricht berücksichtigt wird, würde wahrscheinlich zu einem größeren Einsparungseffekt führen.
  2. Die Förderung der freien Musikszene ist getreu nach den Leitlinien des KulturDialogs 2 in einer „sozialraum- bzw. stadtteilorientierten Kulturarbeit konsequent weiterzuentwickeln". Hier müssen Leitlinien entwickelt werden, die einerseits der neuen Haushaltssituation gerecht werden und andererseits die Musikszene finanziell nicht so strangulieren, dass eine Weiterentwicklung nicht mehr möglich ist. Dazu gehört, dass Probe- und Auftrittsmöglichkeiten für Jugendbands geschaffen werden. Die zur Disposition stehende Jugendherberge wäre hier das ideale Haus für Musikinitiativen, das z.B. in Selbstverwaltung betrieben werden und bei entsprechenden Veranstaltungen Einnahmen erzielen könnte.
  3. Die Sinfonie- und Kammerkonzerte in der Stadthalle sollten nicht ersatzlos gestrichen werden. Das Konzertprogramm sollte allerdings so umgewandelt werden, dass einerseits Einsparungseffekte erzielt werden können und andererseits als Alleinstellungsmerkmal eine Veranstaltungsreihe aufweist, die in den umliegenden Städten so nicht angeboten wird. Es könnte zum Beispiel eine Konzertreihe angeboten werden, die die Orchester und Kammermusikformationen von Musikhochschulen Nordrhein-Westfalens vorstellt. Diese Ensembles bieten in der Regel ein hochprofessionelles Programm an, das aber wesentlich kostengünstiger sein dürfte als der Einkauf von professionellen, gestandenen Sinfonieorchestern.Insgesamt wirken die von der Verwaltung vorgeschlagenen Einsparungsmöglichkeiten unreflektiert, da die kurz zuvor im KulturDialog 2 festgelegten Ziele ohne Alternative zur Disposition gestellt werden: „Die Stadt Mülheim bekennt sich zur Sicherung des zentralen Bestands an kulturellen Leistungen, Angeboten und Einrichtungen…..und schafft so Planungssicherheit für die Kulturschaffenden, um alle kreativen Kräfte der Stadt nachhaltig für die Bewältigung der Zukunft zu mobilisieren".Ein KulturDialog 3 muss her, in dem eine realistische Planungssicherheit im Rahmen der dann noch verfügbaren Mittel gewährleistet ist.

Eberhard Dietz, Susanne Dietz, Suppi Huhn, Nik Kalo, Richard Mandel, Moritz Pankok, Udo Schmitz, Bruno Wüsthoff, u. a.

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1:
Die Nutzungssatzung der Musikschule wurde im Jahre 2009 geändert. Hier wurde der Gruppenunterricht als Regelunterricht definiert. Inwieweit die vorgeschlagene "einkommensabhängige Staffelung der Gebühren" zu einem "höheren Einsparungseffekt führt", kann nicht quantifiziert werden.

Zu 2:
Zu diesem Vorschlag müsste die freie Musikszene ein tragfähiges Nutzungskonzept einschließlich eines Wirtschaftplanes erarbeiten und vorlegen.

Zu 3: 
3.1. Die zur Disposition gestellten Kammerkonzerte werden seit vielen Jahren von Mülheimer Orchestern bestritten, u.a. mit dem Mülheimer Zupforchester (MZO) und dem Mülheimer Kammerorchester. Beide Formationen pflegen die Nachwuchsförderung unter professioneller Leitung. Die bisherige Unterstützung durch das Theater- und Konzertbüro entspricht den Zielen des Kulturdialogs, "kreative Kräfte der Stadt nachhaltig für die Bewältigung der Zukunft zu mobilieren". 

3.2. Das seit 53 Spielzeiten im Abonnement angebotene Programm der Sinfoniekonzerte weist strukturell ein entscheidendes Alleinstellungsmerkmal auf: Im Unterschied zu den Nachbarstädten Essen und Duisburg gastieren sehr unterschiedliche Orchester mit ganz unterschiedlichen Programmen und Solisten in Mülheim.

3.3. Bei der Reihe der Sinfoniekonzerte geht es nicht um die Förderung von Amateur-Formationen der Musikhochschulen, sondern um die Spitzenförderung von Orchestern und Solisten.

Würde der Anregung gefolgt, können statt der vorgeschlagenen Einsparung nur deutlich geringerer Einspareffekte erzielt werden.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro