Die Kostensätze der Benutzungs- und Entgeltordnung sind seit dem Jahre 2000 nicht mehr angepasst worden und somit nicht mehr angemessen. Die Sätze sollten den beim ImmobilienService (IS) entstehenden Kosten angepasst werden. Zu diesem Zweck sind zukünftig auch nur noch kostengünstige Schulobjekte für Zwecke der außerschulischen Nutzung vorzuhalten. Gegebenenfalls ist auch zusätzliches, kostengünstigeres Personal anstelle von städtischen Hausmeistern (HSM) zur Betreuung während der Nutzung einzusetzen. Das hilft Überstunden von HSM zu vermeiden.
Bei der Umsetzung ist zu beachten, dass hierdurch private Einrichtungen, wie z.B. Vereine und Initiativen stärker finanziell belastet werden und dass Privatanbieter eine größere Konkurrenz zu den Schulen darstellen und sich somit die Einnahmen verringern.
Durch die Veränderung der Kostensätze können finanzielle Mehreinnahmen erzielt werden.