Reduzierung Bezirksvertretungen (versehentlich zunächst der Rubrik "ohne Einsparmöglichkeiten" zugeordnet)

Reduzierung Bezirksvertretungen (versehentlich zunächst der Rubrik "ohne Einsparmöglichkeiten" zugeordnet)

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Entscheidung: 
Vom Rat wurde ein Prüfauftrag erteilt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Hierzu ist ein politischer Diskussionsprozess erforderlich.
Vorschlagsnummer: 
302
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde versehentlich zunächst der Rubrik "ohne Einsparmöglichkeiten" zugeordnet.

 

Eingegangener Vorschlag:

Durch die Reduzierung um eine BV (künftig nur noch 1 x Links- u. 1 x Rechtsruhr) reduziert sich der administrative und personelle Aufwand der Verwaltung für Betreuung, Aufwandsentschädigung u.a. Darüberhinaus werden Entscheidungsprozesse beschleunigt.

Anzudenken wäre ggfls. auch der gänzliche Verzicht auf das System der Bezirksvertretungen, da sich hier "Wasserköpfe" mit entsprechendem Verwaltungsapparat gebildet haben, die parteipolitisch motiviert als "Stadtteilparlamente" neben dem Rat handeln.

Ersetzt werden könnte dieses System durch den Einsatz von Stadtteilbeauftragten, die als Ansprechpartner für Sorgen und Probleme der Bürger in den Stadtteilen fungieren und die Interessen des Stadtteiles im Rat vertreten oder den direkten Kontakt zur Verwaltung herstellen könnten (eine Art "Bürgeranwalt").

Stellungnahme der Verwaltung:

Gemäß § 35 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) NRW soll das Stadtgebiet in kreisfreien Städten in nicht weniger als drei Stadtbezirke eingeteilt werden. Nach § 36 Abs. 1 GO NRW ist für jeden Stadtbezirk eine Bezirksvertretung zu wählen. Eine Reduzierung von drei auf zwei Stadtbezirke ist rechtlich daher nicht zulässig.

Die Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Bezirksvertretungen ist dagegen im § 36 Abs. 2 GO NRW geregelt. Demnach kann eine Bezirksvertretung aus mindestens 11 bis maximal 19 Mitgliedern, einschließlich dem Vorsitzenden, bestehen. Die Gesamtzahl muss jedoch ungerade sein.

Die drei Mülheimer BV´en bestehen aus jeweils 19 Mitgliedern. Hier wäre eine Reduzierung nach Ablauf der derzeitigen Wahlperiode möglich.

Pro Jahr und Bezirksvertreter/in können rund 2.500 Euro (BV 1 u. 3) bzw. 2.200 Euro (BV 2) eingespart werden.

Auf Grund der derzeitig laufenden Wahlperiode lassen sich im Jahr 2013 keine Einsparungen erzielen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro