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Förderverein "Wir sind Mülheim" / Spendenfonds

Die Gründung von Fördervereinen ist grundsätzlich möglich, auch für freiwillige städt. Aufgaben und insbesondere zum Erhalt bestimmter Einrichtungen.

Reduzierung des städtischen Zuschusses für Bürgerbegegnungstätten

Zum Kulturbetrieb gehören drei Bürgerbegegnungsstätten. Das Angebot wird durch die jeweilige räumliche Lage bestimmt. Insgesamt zählen die Begegnungsstätten über 100.000 Besucher im Jahr. Seit Errichtung der Begegnungsstätten fördert die Leonhard-Stinnes-Stiftung diese Einrichtungen mit rd. 250.000 Euro jährlich.

Anwohnerparkplätze und Parkuhrsystem ausweiten

In Mülheim gibt es großräumige Gebiete, wo überhaupt keine Parkgebühren erhoben und eingenommen werden. Die Kosten die trotzdem für die Instandhaltung und Reinigung dieser Parkflächen anfallen, hat bisher die Stadt allein zu tragen, ohne die Nutzer dieser Flächen finanziell zu  beteiligen. Hier könnte eine Ausweitung des Parkuhrensystems zu weiteren Einnahmen führen.

Ausgabe von festverzinslichen Anleihen

Für in Mülheim gemeldete Bürger eine langfristige, aber den Umständen niedrig verzinste Anleihe (ggf. mit fester Laufzeit und wachsenden Zinsen) ausgeben - diese sollte aber steuerlich begünstigt sein.

Wegfall der Gewährung von Geschwisterermäßigungen - Musikschule

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule sehen für das 2. Kind einer Familie eine Gebührenermäßigung in Höhe von 20 %, für das 3. Kind von 30 % vor. Für das 4. und jedes weitere Kind wird eine Ermäßigung in Höhe von 50 % gewährt.

professionelles Consulting

Ich empfehle Ihnen für die Evaluierung von Einsparpotentialen oder rationalen und effizienteren Prozessen in der Kostenstruktur der Stadt, wie auch in der Bewertung von Projekten die notwendig sind (Sanierung des Friedrich Wennemann Bades) und Projekten die weniger notwendig sind (Ruhrbania) ein Consulting (kostenlos) einzurichten.

Panem et circenses

Einige Veranstaltungen in der Innenstadt nutzen vor allem der Geschäftswelt, werden aber aus dem städtischen Etat ganz oder teilweise bezahlt. Falls sich Sponsoren an den Kosten beteiligen, handelt es sich zumeist um stadteigene Gesellschaften. Auch diese Kosten bezahlt letztlich der Mülheimer Bürger.

Erhöhung der Gebühren für die Stadtbiblitohek um 100 %

Die jetzigen Gebühren für die Büchereicard betragen: 10,00 Euro für 12 Monate, 6,50 Euro für 6 Monate, 3,50 Euro für 3 Monate und 1,50 Euro für einen Tag. Eine Verdopplung dieser Gebühren führt zu einer jährlichen Einnahmeverbesserung in Höhe von rd. 50.000 Euro. Die Erinnerungs-gebühr in Höhe von 1,30 Euro soll auf 2,00 Euro erhöht werden.

Open Office statt Microsoft Office

Die Stadt Mülheim setzt derzeit noch "Microsoft Office 97" ein. In diesem Jahr wird die Entscheidung für ein Nachfolgeprodukt getroffen. Anders als in den Jahren 1996/97 steht heute mit "OpenOffice.org" ein technisch absolut gleichwertiges Produkt zum aktuellen "Microsoft Office 2007" zur Verfügung.

Reduzierung des Personals im Fundbüro

Die Kommune ist verpflichtet ihren Bürgern ein Fundbüro als Anlaufstelle anzubieten (§§ 965 ff. BGB).