Titel Anrisstext
Monatliche Erhebung der Grundsteuer

Um den Umfang der notwendigen Kassenkredite zu reduzieren und den Geldfluss kontinuierlicher und planbarer zu gestalten, sollten die Grundbesitzabgaben künftig monatlich erhoben werden. Diese Praxis wird bereits bei der Musikschule und den Elternbeiträgen zur Kinderbetreuung von der Stadt verfolgt.

Kündigung der Mitgliedschaft beim Kommunalen Schadenausgleich (KSA) in der Verrechnungsstelle "Schülerunfall"

Die Verrechnungsstelle "Schülerunfall" ("Schülerschäden") beschränkt sich in ihrer praktischen Auswirkung seit Jahren auf die Erstattung von Sachschäden von Schülern. Als Sachschäden werden überwiegend Ersatz für Kleidung, Taschen, Brillen, Fahrräder und sonstige zum Schulgebrauch bestimmte Sachen der Schüler anerkannt.

Pauschale Kürzung der fachspezifischen Fortbildung um 20 %

Die fachspezifische interne Fort- und Weiterbildung bei der Stadt wird um 20 % gekürzt. Die Umsetzung erfolgt durch das Amt für Beteiligungs- und Finanzmanagement (Amt 24).

Erhöhung der Teilnehmerbeiträge bei den Ferienspielen

Der Teilnahmebeitrag soll von 10 Euro auf 15 Euro die Woche erhöht werden.

Hundesteuer

Ich weiß nicht, ob es nach wie vor Usus ist, dass Sozialhilfeempfänger keine Hundesteuer zahlen müssen. Sollte dem so sein, wäre es eine schöne Einnahmequelle, da ich aus meiner Tätigkeit im Sozialamt weiß, wie viele Hilfeempfänger Besitzer von Hunden sind.

Reduzierung der Kosten beim Fahrdienst für behinderte Menschen (Taxifahrgutscheine)

Die Gewährung der Fahrgutscheine ist von einer Einkommensgrenze abhängig; der aktuellen Gewährungspraxis zugrunde liegt immer noch die alte Einkommensgrenze des Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 1.750 Euro. Zum 01.01.2005 ist das BSHG in das Sozialgesetzbuch - SGB XII übergegangen. Die dort festgelegte Einkommensgrenze liegt unter der des alten BSHG bei nur 690 Euro.

Einführung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung

Die Installation von jeweils zwei "Starenkästen" im Mülheimer Stadtgebiet und auf der Autobahn, haben zum Ziel die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Zinsaufwandsreduzierungen durch nicht benötigte Kredite aufgrund der HSK-Maßnahmen

Durch die eingebrachten Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung (HSK) über den Finanzplanungszeitraum 2010 ff. werden, bei entsprechender Beschlusslage, die geplanten Jahresfehlbeträge geringer ausfallen. Der damit einhergehende Kreditbedarf zur Deckung der Fehlbeträge, wäre entsprechend geringer anzusetzen. Die geplanten Zinsaufwendungen würden sich somit in jedem Jahre reduzieren.

Förderung der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung bietet den Tarifbeschäftigten die Möglichkeit, einen bestimmten Teil ihres Gehaltes in eine Altersversorgung umzuwandeln. Für diesen Teilbetrag muss der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Durch eine Förderung der Inanspruchnahme der Gehaltsumwandlung können die vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge reduziert werden.

Privatisierung des städtischen Tierheims

Die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren und herrenlosen Tieren ist eine Pflichtaufgabe für jede Kommune. Die Übertragung dieser Verpflichtung auf Dritte (z.B. von Tierschutzvereinen betriebene Tierheime) ist möglich. Eine Arbeitsgruppe prüft, welche finanziellen Vorteile sich durch eine Privatisierung des städtichen Tierheimes ergeben.