Monatliche Erhebung der Grundsteuer

Monatliche Erhebung der Grundsteuer

Ergebnis -14 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Der Vorschlag ist rechtlich nicht zulässig.
Vorschlagsnummer: 
241
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

Um den Umfang der notwendigen Kassenkredite zu reduzieren und den Geldfluss kontinuierlicher und planbarer zu gestalten, sollten die Grundbesitzabgaben künftig monatlich erhoben werden. Diese Praxis wird bereits bei der Musikschule und den Elternbeiträgen zur Kinderbetreuung von der Stadt verfolgt.

Stellungnahme der Verwaltung:

In Bezug auf die Grundsteuer verstößt der Bürgervorschlag gegen geltendes Recht und ist nicht umsetzbar, da diese gemäß § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig wird bzw. auf Antrag des Steuerschuldners in einem Jahresbetrag zum 1. Juli (§ 28 Abs. 3 GrStG). Eine monatliche Zahlung ist nicht vorgesehen.

Die Fälligkeit der Benutzungsgebühren wird per Satzung geregelt, die sich in Mülheim an der Ruhr, wie in nahezu allen Kommunen, an die Fristen des GrStG anlehnt. Eine Satzungsänderung wäre grundsätzlich möglich, jedoch vom Rat zu beschließen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro

Schuss nach hinten...

Die häufigere Bearbeitung von Steuer- und Gebühreneinzügen - dazu gehören auch personelle und zeitliche Aufwendungen für Mahnschreiben etc. - bedeutet zwangsläufig einen erhöhten Arbeits- und Personalaufwand, führt zu noch mehr Bürokratie, mehr Papierverbrauch... quasi leider ein Schuss in den Ofen.