Entscheidung:
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer:
65
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Die Entgeltumwandlung bietet den Tarifbeschäftigten die Möglichkeit, einen bestimmten Teil ihres Gehaltes in eine Altersversorgung umzuwandeln. Für diesen Teilbetrag muss der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Durch eine Förderung der Inanspruchnahme der Gehaltsumwandlung können die vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge reduziert werden.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
100.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
100.000 Euro