Kündigung der Mitgliedschaft beim Kommunalen Schadenausgleich (KSA) in der Verrechnungsstelle "Schülerunfall"

Kündigung der Mitgliedschaft beim Kommunalen Schadenausgleich (KSA) in der Verrechnungsstelle "Schülerunfall"

Ergebnis 20 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Die Umsetzung für 2011 ist aufgrund der Kündigungsfrist nicht mehr möglich.
Vorschlagsnummer: 
70
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Die Verrechnungsstelle "Schülerunfall" ("Schülerschäden") beschränkt sich in ihrer praktischen Auswirkung seit Jahren auf die Erstattung von Sachschäden von Schülern. Als Sachschäden werden überwiegend Ersatz für Kleidung, Taschen, Brillen, Fahrräder und sonstige zum Schulgebrauch bestimmte Sachen der Schüler anerkannt. Darüber hinaus werden Schäden beglichen, die Schüler während ihres Betriebspraktikums verursacht haben.
In den vergangenen Jahren waren die Umlagebeiträge um mindestens 2/3 höher als der Schadensaufwand, so dass eine finanzielle Entlastung der Stadt durch die Solidargemeinschaft der übrigen Mitglieder nicht stattgefunden hat.
Der Verzicht auf die Absicherung von Schülerschäden beim KSA erscheint damit als ein kalkulierbares Risiko und der jährliche Umlagebeitrag könnte ab 2011 eingespart werden.
Die beidseitige Kündigung der Mitgliedschaft ist 6 Monate vor Ablauf eines Geschäftsjahres möglich.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
5.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
5.000 Euro