Reduzierung der Kosten beim Fahrdienst für behinderte Menschen (Taxifahrgutscheine)

Reduzierung der Kosten beim Fahrdienst für behinderte Menschen (Taxifahrgutscheine)

Ergebnis -1 Punkt
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Wurde vom Rat modifiziert beschlossen, d.h. die Sparbeträge wurden reduziert.
Vorschlagsnummer: 
133
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Die Gewährung der Fahrgutscheine ist von einer Einkommensgrenze abhängig; der aktuellen Gewährungspraxis zugrunde liegt immer noch die alte Einkommensgrenze des Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von 1.750 Euro. Zum 01.01.2005 ist das BSHG in das Sozialgesetzbuch - SGB XII übergegangen. Die dort festgelegte Einkommensgrenze liegt unter der des alten BSHG bei nur 690 Euro.

Auf Basis der neuen Einkommensgrenze würden etwa 130 Personen ihren Anspruch verlieren. Durch die stufenweise Anpassung der Einkommensgrenze bei der Ermittlung des Anspruches auf Taxifahrgutscheine verringern sich die jährlichen Kosten sukzessive um maximal rd. 95.000 Euro.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
95.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
47.000 Euro

Falsch !!!

Hier werden Leute getroffen die behindert UND arm sind (häufig sind sie vermutlich auch nicht mehr die jüngsten). Man trifft die schwächsten der Schwachen, die sich vermutlich auch nicht richtig wehren können (z.B. hier reinschreiben).

Für die betroffenen 130 Personen wird sich das Leben vermutlich deutlich erschweren.

Ich weiß das ist wenig konstruktiv, es muss aber anders gehen. Mülheim geht es nicht so schlecht, dass man hier sparen muss.

Taxigutscheine

Hier soll reduziert werden?

Dann werden die Krankenkassen die Beiträge erhöhen müssen, weil diese Menschen die Fahrten dort absetzen.

Damit kommen erhebliche Zusatzkosten auf alle zu.

So ist das nicht durchführbar.

Fahrdienst anderweitig organisieren

Vorschlag: ich denke einen Fahrdienst sollte man ehrenamtlich einführen oder als Arbeitsgelegenheit mit gestelltem PKW