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Einsparung von Bewirtungsaufwand für Rats- und Ausschusssitzungen

Reduzierung der Bewirtung auf Wasser während der Rats- und Ausschuss-sitzungen. Aufwendungen für weitere Verpflegung sind von den Mandatsträgern oder Fraktionen eigenständig zu finanzieren. Reduzierung der Bewirtung auf Mineralwasser während Verwaltungsbesprechungen.

Straßenleuchten, Ampelanlagen und Bürgerfond

Straßenleuchten sowie Ampelanlagen in der Nacht ausschalten und ein Bürgerfond einrichten.

Reduzierung der Schwerpunktförderung für Jugendliche

Mit der Schwerpunktförderung für Jugendliche gilt es:

Abschaffung des Nachtexpress

Abschaffung des Nachtexpress, was zusätzlich kostet. Die Stadt spart und die Taxiunternehmen hätten auch wieder mehr zu tun.

Städteübergreifende Kooperation der VHS

Die interkommunale Kooperation von Einrichtungen des Kulturbereichs ist ein seit Langem praktiziertes Vorgehen. Bereits vor Jahrzehnten haben sich die Kultureinrichtungen der Region zusammengetan, um sich gegenseitig durch Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie durch gemeinsames Handeln intern zu verstärken und gegenüber Dritten die eigene Position zu behaupten.

Reduzierung bei Ehrungen

Der Zentrale Außendienst (ZAD) ermittelt im Auftrage des Büros der Oberbürgermeisterin, ob und in welchem Umfang Ehrungen älterer Bürger (am 90. und 95. Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr) erwünscht sind.

Weitere pauschale Personalaufwandsreduzierung

Die 1,5 % Personalreduzierung wurde bereits in der Planung berücksichtigt, diese entspricht 30 Stellen = 1,5 Mio. € - zusätzlich werden für das Jahr 2014 noch 34 Stellen mit einem Volumen von 1,7 Mio. € berücksichtigt.

Zusammenlegung von Sportvereinen und damit Reduzierung der z.B. Fußballplatzauslagen z.B. TB Heißen/ RSV

Zusammenlegung von Sportvereinen und damit Reduzierung der z.B. Fußballplatzauslagen z.B. TB Heißen/ RSV

Erhöhung der Fahrpreise bei der Ruhrschifffahrt

Erhöhung des Fahrpreises des Einzeltickets von 5,50 Euro auf 6,50 Euro und die weitere Reduzierung der Rabatte, insbesondere die Erhöhung der "Happy-Hour-Tarife" von 2,75 Euro auf 4 Euro.

Erhöhung der Gebühren für die Abgabe städtischer Höhenfestpunktunterlagen

Höhenfestpunkte werden von Planern, Architekten und Bauherren benötigt, um Bauvorhaben in ihrer Höhenlage richtig festzusetzen. Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14) schlägt das Amt für Geodatenmanagement (Amt 62) vor, die Gebühr für die Abgabe von städtischen Höhenfestpunktunterlagen von 3,00 Euro auf 12,50 Euro zu erhöhen.