Straßenleuchten, Ampelanlagen und Bürgerfond

Straßenleuchten, Ampelanlagen und Bürgerfond

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Entscheidung: 
Vom Rat wurde ein Prüfauftrag erteilt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Es soll ein Gesamtkonzept entstehen - siehe auch Maßnahmen Nr. 202 und Nr. 206.
Vorschlagsnummer: 
293
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag:

In den Mülheimern Außenbezirken würde ich empfehlen, die Straßenleuchten sowie Ampelanlagen von 22:30 Uhr bis 5:30 Uhr auszuschalten. Des weiteren würde ich Vorschlagen, dass jeder Bürger für seine Stadt einen kleinen Obolus in einem extra Fond spendet um die Haushaltslage zu verbessern. z.B. für Schulen, Straßen, Kindergärten und soziale Einrichtungen, Projekte und und und.....

Gabriele Siebel

Stellungnahme der Verwaltung:

Zum Vorschlag Stromsparen:

In Mülheim wird bereits seit 1997 ein Großteil der Signalanlagen im Stadtgebiet zwischen 23:00 und 4:00 Uhr abgeschaltet. Dies sind zur Zeit ca. 75% des Anlagenbestandes. Etliche Anlagen mussten aufgrund von erheblichen Verkehrsunfällen wieder eingeschaltet werden. Bei einer Verlängerung der Nachtabschaltung um 2 Stunden würde wegen der eingesetzten LED - Technik die zu erzielende Einsparung bei den Stromkosten in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Umprogrammierung der Signalanlagen und zu möglichem Verkehrssicherheitsverlust stehen.Zum Vorschlag Stromsparen:

Auf Außenstrecken wurde bei der Straßenbeleuchtung bereits seit 1994 eine umfangreiche Abschaltung durchgeführt.

Zum Vorschlag Bürgerfond:

Die Gründung von zweckgebundenen Spendenfonds ist ebenso wie die Gründung von Fördervereinen für freiwillig städtische Aufgaben und zum Erhalt bestimmter Einrichtungen möglich. Auch die Gründung einer Stiftung ist eine alternative Möglichkeit, um bestimmte Aufgaben für die Zukunft erhalten bzw. neu beginnen zu können. In beiden Fällen bietet man den interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligungsmöglichkeit für ganz konkrete Aufgaben. Hierdurch können die Bürgerinnen und Bürger die Verwendung ihrer Gelder steuern.

Der Vorschlag ist rechtlich zulässig, das Einnahmepotential aber nicht quantifizierbar.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro