Höhenfestpunkte werden von Planern, Architekten und Bauherren benötigt, um Bauvorhaben in ihrer Höhenlage richtig festzusetzen. Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14) schlägt das Amt für Geodatenmanagement (Amt 62) vor, die Gebühr für die Abgabe von städtischen Höhenfestpunktunterlagen von 3,00 Euro auf 12,50 Euro zu erhöhen. Die 12,50 Euro passen sich an die gleich hohe Gebühr für die Auszüge aus den Höhenfestpunktunterlagen des Landes NRW an.
Das Rechtsamt (Amt 30) weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Vorschriften des "Äquivalenzprinzips" eingehalten werden müssen. Sie besagen, dass die Gebühr das Äquivalent für die notwendigen Verwaltungsausgaben und den Wert der erbrachten Leistung darstellt. Eine Gebührenkalkulation muss somit von Amt 62 erbracht werden. Erste grobe Abschätzungen weisen aber darauf hin, dass das "Äquivalenzprinzip" bei einer Gebührenerhöhung auf 12,50 Euro eingehalten wird. Bei einer Abgabe von durchschnittlich 300 Höhenfestpunkten pro Jahr ist mit einer Mehreinnahme von rd. 3.000 Euro pro Jahr zu rechnen.