Anwohnerparkplätze und Parkuhrsystem ausweiten

Anwohnerparkplätze und Parkuhrsystem ausweiten

Ergebnis -3 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer: 
210
Kennzeichnung: 
Vorschlag Internet

Dieser Vorschlag wurde über das Online-Haushaltsforum eingereicht.

 

Eingegangener Vorschlag: 

In Mülheim gibt es großräumige Gebiete, wo überhaupt keine Parkgebühren erhoben und eingenommen werden. Die Kosten die trotzdem für die Instandhaltung und Reinigung dieser Parkflächen anfallen, hat bisher die Stadt allein zu tragen, ohne die Nutzer dieser Flächen finanziell zu  beteiligen. Hier könnte eine Ausweitung des Parkuhrensystems zu weiteren Einnahmen führen.

Zudem ist über die Einrichtung bzw. Erweiterung von Anwohnerparkplätzen nachzudenken - eine für beide Seiten adäquate und finanzierbare Lösung, wie sie schon in vielen anderen Städten mit Erfolg praktiziert wird.  
Anwohner, die auf einen Parkplatz in der Nähe ihres Wohnortes angewiesen sind, zahlen einen jährlichen Festbetrag für ihren Anwohnerparkplatz. Daraufhin erhalten Anwohner einen Anwohnerparkschein oder eine Vignette (1  
Jahr Gültigkeit), welche sie berechtigt die entsprechenden Anwohnerparkplätze in der Nähe ihres Wohnortes kostenfrei zu nutzen. Falschparker, die Anwohnerparkplätze wiederrechtlich nutzen werden dem Ordnungsamt gemeldet und ggf. kostenpflichtig abgeschleppt.

Entsprechende Anwohnerstraßen müssten dann einmalig als Anwohnerparkplatz ausgewiesen werden, Anwohnerparkscheine könnte man im Bürgeramt erhalten bzw. verlängern lassen können.

Bei einem Jahresbeitrag von bspw. 50,- EUR für Anwohnerparken und der Schaffung von bspw. 1000 Anwohnerparkplätzen könnten somit 50.000 EUR (abzügl. Bearbeitungsgebühren) zusätzlich eingenommen werden. Mit der Ausdehnung des Parkuhrennetzes sind weitere Einnahmen in gleicher Größenordnung zu erwarten.

Stellungnahme der Verwaltung:

 Eine Parkgebührenregelung ist keine Gebührenerhebung für die Straßen- oder auch Stellplatznutzung, sondern sie dient der Organisation und Steuerung des ruhenden Verkehrs (Parkverkehr). Eine finanzielle Beteiligung der "Nutzer" an den Bau- und Unterhaltungskosten, nach dem Verursacherprinzip, findet über unser Steuersystem (Kfz-Steuer, Benzinsteuer, Anliegerbeiträge usw.) statt.

Gebührenpflichtige Stellplätze finden nur dort eine Akzeptanz, wo auch straßenbegleitende Nutzungen vorhanden sind, welche einen hohen Umschlag, also kurze Standzeiten auf den Parkplätzen erfordern. In der Regel sind das Einzelhandelsnutzungen.

Hier ist die Verwaltung der Auffassung, die richtigen Stellen im Straßenraum schon bewirtschaftet zu haben. Für weitere konkrete Vorschläge zur Ausweitung der Bewirtschaftung sind wir natürlich dankbar, jedoch ist ein so pauschaler Vorschlag von der Verwaltung nur schwer zu prüfen.

Ähnliches gilt auch für die Einrichtung von Anwohnerparkzonen bzw. Bewohnerparkzonen. Auch sie sind als rein verkehrsplanerisches Instrument zur Organisation und Steuerung des ruhenden Verkehrs einzustufen. Hierdurch soll gegen Probleme mit Fremdparkern in Wohngebieten vorgegangen werden.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit - nicht nur in Mülheim - haben gezeigt, dass eine solche Regelung nur durch ständige Kontrollen in den Wohnbereichen realisiert werden kann. Da solche Kontrollen aber extrem personalintensiv sind und die Gebühren für den Bewohnerparkausweis mit 50 - 70 Euro pro Jahr nur sehr gering sind, ist eine solche Maßnahme finanziell nicht positiv, sonder eher negativ zu bewerten. Außerdem verbindet die Überzahl der Bürger mit dem Bewohnerausweis einen Anspruch auf einen freien Stellplatz in der Nähe des Wohnortes, was auf keinen Fall damit verbunden ist und demzufolge zu zahlreichen Beschwerden geführt hat.

Der Rat der Stadt Mülheim hat, aufgrund der geringen verkehrsplanerischen Eignung der Maßnahme in den Mülheimer Wohngebieten, bis auf Weiteres beschlossen, Bewohnerparkregelungen in Mülheim nicht zu verwenden.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
0 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro

Woher nehmen?

Die Stadt Mülheim muss sparen, also wird wieder der kleine Mann zur Kasse gebeten! Wenn ich mit meinem Hund spazieren gehe, fallen mir immer wieder die großen Haufen der zahlreichen Pferde auf, die man auf allen Wegen antrifft. Pferdebesitzer bzw. die Menschen die sich den Pferdesport leisten können, gehören wohl per se zu den etwas vermögenderen Leuten, wie wäre es denn wenn man eine Pferdesteuer einführt? Da ließe sich das Stadtsäckel doch gewisslich schön auffüllen! Es gibt ja auch in Mülheim genug Pferdereitwege die instand gehalten werden müssen. Wer bezahlt das eigentlich? Wird einem Pferdehalter böse Worte nachgerufen wenn sein Pferd einen Gehweg verschmutzt? Wohl kaum!! Da gibt es auf jeden Fall ein Ungleichgewicht, woher das resultiert ist mir allerdings schleierhaft. Mit einer höheren Hundesteuer beißt sich die Katze auf jeden Fall in den eigenen Schwanz,die Abmeldungen der Hunde werden reihenweise erfolgen und die Überprüfungen würden dann auch wieder eine Menge Geld kosten, so das die kleine Einsparung damit schon wieder aufgefressen wäre!

Pferdeplaketten sind schon Realität

An anderer Stelle wurde (wohl von einer Pferdebesitzerin) erwähnt, dass diese für die Nutzung von (Reit)wegen bereits für eine Pferdeplakette (= indirekte Steuer) zahlen. Allerdings nutzte man früher in Großstädten (z.B. Berlin) sogenannte Pferdeapfelsäcke, die man den Pferden unter den Schweif band. Somit landete der Pferdeapfel nicht auf der Straße sondern im Sack und später auf dem Misthaufen. Vielleicht sollte/ könnte man derartiges per Gesetz verlangen.

Im Übrigen scheinen Sie sich hier beim Thema vertan zu haben, Ihr Beitrag scheint mir vielmehr zur "Erhöhung der Hundesteuer" zu gehören.... ein interner Datenbankfehler?

Einnahmen durch Verwarnungsgelder kalkuliert?

Die Argumente sind nicht ganz einleuchtend. Wo liegt hier der Unterschied zu allgemeinen Parkverboten, die auch nur sporadisch überwacht werden? in der Nachbarschaft solcher Parkverbotszonen würde die Kontrolle von Anwohnerparkzonen ohne größeren Personaleinsatz zusätzliche Einnahmen bringen. Dass der Bürger mit dem Bewohnerausweis nicht einen Anspruch auf einen freien Stellplatz in der Nähe des Wohnortes verbinden und sich nicht beschweren kann, wenn er einmal keinen Parkplatz findet, könnte durch einen deutlichen Hinweis auf dem Ausweis klargestellt werden.

Komische Stellungnahme

Zitat aus der Stellungnahme der Verwaltung:

Gebührenpflichtige Stellplätze finden nur dort eine Akzeptanz, wo auch straßenbegleitende Nutzungen vorhanden sind, welche einen hohen Umschlag, also kurze Standzeiten auf den Parkplätzen erfordern. In der Regel sind das Einzelhandelsnutzungen. [Zitatende]

Das ist doch ein völlig irrsinniges Argument. Diese Stellplätze werden dort akzeptiert, wo sie benötigt werden, z.B. in hoffnungslos (fremd)zugeparkten Wohngebieten, während des Einkaufs oder einem Kino-, Restaurant- oder sonstigen Besuch in der Stadt, und das ganz unabhängig von der Parkdauer. Hier geht es nicht um Akzeptanz sondern um das Zahlen von Gebühren auf real genutzte Stellflächen! Die Begründung hört sich ja geradezu danach an, als wolle Mülheim um jeden Preis weitere Einnahmen vermeiden... oder steht hier der Autofahrer über allen anderen Belangen?

Hier ist die Verwaltung der Auffassung, die richtigen Stellen im Straßenraum schon bewirtschaftet zu haben. Für weitere konkrete Vorschläge zur Ausweitung der Bewirtschaftung sind wir natürlich dankbar, jedoch ist ein so pauschaler Vorschlag von der Verwaltung nur schwer zu prüfen.

Es gibt keine "richtigen" Stellen. Es gibt viele stark genutzte und hoch frequentierte Straßenräume, die absolut nicht bewirtschaftet werden. Ihre starke Nutzung als öffentlicher kostenloser Parkplatz zeigt, dass Stellplätze dort auch benötigt und genutzt werden. Da wird noch nicht einmal eine Parkgebühr erhoben oder kontrolliert (in der gesamten Eppinghofer Str. habe ich einen einzigen Parkautomaten entdeckt, Kontrollen habe ich dort noch nie erlebt), was mittlerweile zu einem absolut chaotischen Parkverhalten (auf Bürgersteigen, Radwegen oder in 2 Reihen auf der Straße) führt. Es wird sogar mal eben kurz auf Radwegen in Ampelbereichen oder an Bushaltestellen gehalten, weil man mal eben kurz in ein Geschäft will. Die Rede ist hier insbesondere von der "Verlängerung der Innenstadt" vom Bahnhofsbereich an auf der kompletten Eppinghofer und Mellinhofer Straße samt deren Nebenstraßen. Allein in diesem Verkehrsbereich ließen sich bei effektiver Kontrolle pro Tag mehrere hundert Euro einnehmen, geht man von Strafgebühren zwischen 15 und 30 Euro aus.

Ich weiß ja nicht, auf welche merkwürdigen "Erfahrungen" sich Mülheim im einzelnen beruft, aber Mülheim ist die mir erste bekannte Stadt (und ich habe schon in vielen gelebt), die Bewohnerparkplätze und eine flächendeckende Erhebung von Parkgebühren ablehnt, und das ausgerechnet bei der momentanen Finanzlage. Flächendeckende Parkgebühren haben nicht nur ein zusätzliches Einnahmepotential, sondern noch ganz andere positive Nebeneffekte. Dann wird man sich als BürgerIn viel eher überlegen, ob man nicht lieber Bus oder Bahn nutzt, um in die Innenstadt zu gelangen, was wiederum zu weiteren Einnahmen und einer Effizienzerhöhung im öffentlichen Nahverkehr führt. Selbst Städte wie Köln bieten schon seit Jahrzehnten erfolgreich Bewohnerparkplätze oder Dauerstellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen an. Dieses Angebot wird - nicht zuletzt auch zwangsläufig - von etwaigen Anwohnern sehr gut angenommen und genutzt.

Was benötigt man für die Einrichtung von Anwohnerparkplätzen? Je ein Straßenschild am Anfang und am Ende einer Straße, welches die Parkzone als Anwohnerparkplätze mit den entsprechenden Parkausweisnummern (z.B. "Nr. 210 bis 250") ausweist. Dann noch die dazugehörigen durchnumerierten Anwohnerparkausweise, die im PKW sichtbar hinterlegt werden. Die jährliche Gebührenabrechnung könnte vielleicht durch Umverteilung im Personalbereich oder Erweiterung von Arbeitsbereichen durch bereits bestehende Strukturen mit übernommen werden. Dasselbe gilt für das Kontrollpersonal, welches durch anteilige Provisionen einen zusätzlichen Anreiz zur "gründlichen Kontrolle" erhält. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden zur Kasse gebeten (da kümmern sich die Anwohner ganz von selbst mit einem Anruf beim Ordnungsamt drum, wenn sie dafür bezahlt haben). Wer asozial parkt, zahlt. Und das nicht zu knapp. Denn hier geht es - neben einer möglichen zusätzlichen Einnahmequelle - auch um "Verkehrserziehung". Die scheint in Mülheim teilweise völlig abhanden gekommen zu sein.