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Reduzierung des VHS-Angebotes um ein Drittel

Durch die Absenkung des Angebotes der Heinrich-Thöne-Volkshochschule (VHS) bei gleichzeitiger Reduzierung der Personalausstattung können Personalkosten in Höhe von rd. 410.000 Euro sowie Sachaufwendungen in Höhe von rd. 40.000 Euro eingespart werden. Das derzeitige Angebot würde dabei um ca. ein Drittel reduziert.

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Erhöhung des Deckungsbeitrages durch Entgelterhöhung

Bei 4.000 Unterrichsstunden je HPM wird das Bildungsangebot in beruflicher und kultureller Bildung, Fremdsprachen usw. mit ca. 16.000 Unterrichsstunden fortgeführt. Die Entgelte werden so kalkuliert, dass ein Deckungsbeitrag von 10 Euro je Unterrichtsstunde, also insgesamt 160.000 Euro, zur Deckung der Fixkosten-Kosten erwirtschaftet wird.

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Gewinnausschüttungen durch die Mülheimer Entsorgungsgesellschaft (MEG)

Die MEG schüttet ab 2010 einen Gewinn in Höhe der Anteilsquote von 51% aus.

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Erhöhung der Eintrittspreise im Theater

Die Eintrittspreise bei Theaterveranstaltungen werden ab 01.01.2011 um rd. 10% erhöht. Ab 01.07.2012 werden die Preise nochmals um rd. 10% erhöht. Ausgenommen von allen Eintrittspreiserhöhungen bleiben die Veranstaltungen für Kinder.

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Wegfall des City Dienstes

Der City Dienst geht in der Innenstadt und in erweiterten Randbereichen der Stadt regelmäßig "Streife" – teilweise zusammen mit der Polizei. Durch diese Präsenz wird das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt - gerade auch als unterstützende Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt.

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Reduzierung der Arbeitsplatzkosten durch Stelleneinsparungen

Insgesamt werden durch Maßnahmen im "Strategiefeld Personal", durch die planmäßige und die außerplanmäßige Fluktuation sowie durch das Auslaufen von Zeitverträgen Stellen eingespart.

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Reduzierung der pauschalen Beihilfen für die Wohnungs-Erstausstattung

Die durch die Stadt Mülheim an der Ruhr gewährten Pauschalen für die Wohnungs-Erstausstattung liegen im interkommunalen Vergleich im oberen Bereich. Auch mit einer Reduzierung um 30 % in allen Staffelungen lässt sich der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

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Reduzierung des Budgets für Ferienfreizeiten und Ferienspiele

Handlungsgrundlage in diesem Arbeitsbereich ist das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG-KJHG) und §10 (1, 4.) des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG).

Die Aufgaben umfassen:

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Aufgabe der städtischen Jugendherberge

Die städtische Jugendherberge erfüllt über ihren eigenen Zweck hinaus die Funktion außerschulischer Bildung. Unterschiedlichste Gruppen (Schulklassen, Gruppen aus Tageseinrichtungen, Chöre, Orchester, Vereine, etc.) nutzen die Räumlichkeiten, um dort kostengünstig mit jungen Menschen soziale, künstlerische und pädagogische Angebote durchzuführen.

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Reduzierung des Personalschlüssels in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 6. März 2008 den Personalschlüssel für die OGS gekürzt und - mit der Maßgabe der Unveränderlichkeit für die Zukunft - die Personalausstattung in der OGS ab der zweiten Betreuungsgruppe auf 1,75 Stellen pro Betreuungsgruppe und ab der dritten Betreuungsgruppe auf 1,5 Stellen festgesetzt.

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