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Erhöhung der Gebühren für die Stadtbiblitohek um 100 %

Die jetzigen Gebühren für die Büchereicard betragen: 10,00 Euro für 12 Monate, 6,50 Euro für 6 Monate, 3,50 Euro für 3 Monate und 1,50 Euro für einen Tag. Eine Verdopplung dieser Gebühren führt zu einer jährlichen Einnahmeverbesserung in Höhe von rd. 50.000 Euro. Die Erinnerungs-gebühr in Höhe von 1,30 Euro soll auf 2,00 Euro erhöht werden.

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Überprüfung der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge

Die Stadt Mülheim an der Ruhr wird ihr Konzept zur Ermittlung der Sonderposten aufgrund einer Prüfungsbemerkung der Gemeindeprüfungsanstalt grundlegend überarbeiten.

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Verzicht auf Hundetoiletten in Grünanlagen

Als Folge des Abbaus der Tütenspender müssen Hundebesitzer ihre Plastiktüten zur Entsorgung von Hundekot wieder selbst mitbringen. Da die Hundetoiletten außerdem fortwährendem Vandalismus unterliegen, erscheint der Verzicht zumutbar. Die Hundetoiletten als freiwillige Serviceleistung für Hundebesitzer können entfernt werden.

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Erhöhung des Steuersatzes für Tanzveranstaltungen im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung

Die Vergnügungssteuererträge für Tanzveranstaltungen in 2009 liegen bei rd. 34.000 Euro. Von diesem Steueraufkommen wurden rd. 18.000 Euro durch eine Besteuerung nach Raumgröße vereinnahmt.

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Einsparung des Bereiches "Lokale Agenda"

Da es sich beim Büro "Lokale Agenda" um eine freiwillige Maßnahme handelt, könnte diese eingespart werden. Das Projekt basiert auf einen Ratsbeschluss. Die Aufgabe könnte in den ehrenamtlichen Bereich verlagert werden.

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 12. März 2010:

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Privatisierung des städtischen Tierheims

Die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren und herrenlosen Tieren ist eine Pflichtaufgabe für jede Kommune. Die Übertragung dieser Verpflichtung auf Dritte (z.B. von Tierschutzvereinen betriebene Tierheime) ist möglich. Eine Arbeitsgruppe prüft, welche finanziellen Vorteile sich durch eine Privatisierung des städtichen Tierheimes ergeben.

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Reduzierung der Zuschüsse für die Jugendarbeit

Die gesetzliche Grundlage ist § 11, 14 und 74 des achten Sozialgesetzbuches der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) und das das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
(3. AG-KJHG) und §12 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG). Die Förderung der gesamten Jugendarbeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers.

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Kürzung der Zuschüsse an ausländische Vereine und Verbände

Das jährliche Budget für Betreuungsmaßnahmen, Renovierungskosten und Anschaffungen von Einrichtungsgegenständen in den jeweiligen Vereinszentren wird um 20 % gekürzt.

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Nachhaltige Energieeinsparung durch Einbau von moderner Technologie und Sanierung von Gebäuden

Die Nutzung moderner Technologie (z.B. Thermostatventile, drehzahlgeregelte Pumpen, Präsenzmelder für Raumbeleuchtungen, Regelanlagenaustausch, wassersparende Armaturen oder ggf. Perlatoren) und Sanierungsarbeiten an Fenstern, Fassaden und Dächern (Wärmedämmung) führen zur nachhaltigen Einsparung an Primärenergie. Zudem führt die Energieverbrauchsreduzierung zu einer verringerten CO2-Emission.

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Reduzierung der Anlegestellen der Ruhrschifffahrt

Durch die Reduzierung der Anlegestellen (Steiger) auf die "Hahnenfähre" (rechtes Ruhrufer) und "Dicken am Damm" (linkes Ruhrufer) könnten 9.000 Euro (inkl. Wegfall der Auf- und Abrüstzeit) eingespart werden.

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