Titel | Anrisstext | Anzahl an Kommentaren |
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Schließung Naturbad Mülheim-Styrum |
Das Naturbad Mülheim-Styrum hat in 2008 mit einem Defizit in Höhe von 530.000 Euro abgeschlossen. Für 2009 beträgt das Defizit 427.000 Euro. |
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Reduzierung des öffentlichen Anteils an der Straßenreinigung |
Derzeit liegt die Quote des öffentlichen Anteils an der Straßenreinigung in Mülheim bei rd. 21 % (Hauptverkehrsstraßen rd. 25 %, kleinere Straßen 5 % - 10 %). Dies macht ca. 1 Mio. Euro aus. Früher gab es gesetzliche Vorgaben, die einen Satz von 25 % vorsahen. Diese Vorgaben exisitieren nicht mehr, so dass auch ein niedrigerer Satz denkbar ist. |
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Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B |
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 500 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert. In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer B ausgewiesen: |
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Erhöhung der Eintritts-/Gebühren für Bäder |
Die Eintrittsgebühren für die Nutzung der Bäder werden für Jugendliche auf 2,00 Euro und für Erwachsene auf 4,00 Euro angehoben (Einsparsumme 50.900 Euro). Leistungsschwimmer zahlen künftig Gebühren in Höhe von 1,50 Euro pro Bahn und Stunde (Einsparsumme 4.000 Euro) und erhalten eine Betriebskostenbeihilfe. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 2000. |
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Einführung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung |
Die Installation von jeweils zwei "Starenkästen" im Mülheimer Stadtgebiet und auf der Autobahn, haben zum Ziel die Verkehrssicherheit zu verbessern. |
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Erhöhung der Marktstandgebühren |
Die Höhe der Gebühren legt der Rat der Stadt in einer Gebührensatzung fest. In der augenblicklichen Haushaltslage sind alle möglichen Einnahmepotentiale voll auszuschöpfen. Wegen der Umbauarbeiten im Zuge von Ruhrbania (Los 1) waren die Marktgebühren auf dem Rathausplatz um 50 % auf 2.000 Euro monatlich gesenkt worden. |
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Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer |
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Gewerbesteuer von 470 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert. In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Gewerbesteuer ausgewiesen: |
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Reduzierung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen aufgrund geplanter Betriebsferien |
Zum Ende des Jahres 2009 wurden in der Verwaltung Betriebsferien durchgeführt. Dies führten zu einer Reduzierung der vorhandenen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen. Für die Jahre 2010 ff. sind ebenfalls Betriebsferien geplant. |
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Verzicht auf den Gestaltungsbeirat |
Die Einrichtung des Gestaltungsbeirats ist vom Rat der Stadt beschlossen worden. Die Mitglieder sind in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.12.2009 neu gewählt worden. Eine Auflösung ist von daher frühestens im Jahr 2013 in Betracht zu ziehen. Mit dem Verzicht auf den Gestaltungsbeirat wird eine Einsparsumme in Höhe von 7.000 Euro erzielt. |
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Reduzierung des Einrichtungs- und Ausstattungsstandards der Mülheimer Schulen |
Die Einrichtungs- und Ausstattungsmittel für die Mülheimer Schulen sollen um 10 % reduziert werden. Betroffen sind insbesondere Mittel für die Erneuerung des Mobiliars und der sonstigen Ausstattungsgegenstände (Unterrichtsmittel). |
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