Zum Ende des Jahres 2009 wurden in der Verwaltung Betriebsferien durchgeführt. Dies führten zu einer Reduzierung der vorhandenen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen. Für die Jahre 2010 ff. sind ebenfalls Betriebsferien geplant.
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 3. März 2010:
Die Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr praktiziert seit 2007 die kaufmännische Buchführung.
Nach dieser müssen am Jahresende sogenannte 'Rückstellungen' für die nicht genommenen Urlaubstage gebucht werden, die das aktuelle Haushaltsjahr aber noch negativ belasten (Buchung von Aufwand).
Diese Belastung würde dann geringer werden, bzw. teilweise entfallen, wenn Betriebsferien angeordnet werden. In diesem Fall müssen die städtischen Mitarbeiter ihre Urlaubstage entsprechend abbauen. Die Rückstellung und somit auch die negative Belastung des Haushalts wird dadurch automatisch geringer.
Das gilt analog auch für die Überstunden.
Bitte bedenken Sie auch, dass ein nicht unerheblicher Einspareffekt dadurch entsteht, dass in den Betriebsferien etliche Verwaltungegebäude nicht beleuchtet, beheizt usw. werden müssen.
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 9. März 2010:
Für die Verpflichtung der Stadt zur Gewährung von Urlaub unter Fortzahlung der Vergütung ist eine Rückstellung zu bilden, sofern der Mitarbeiter zum Ende des Haushaltsjahres seinen Urlaub noch nicht genommen hat und dieser im folgenden Jahr gewährt oder ausbezahlt werden muss. (Das gilt analog auch für aufgelaufene Überstunden.)
Mit der Urlaubsrückstellung werden zukünftige Personalaufwendungen erfasst, denen keine Arbeitsleistung gegenübersteht, da der Mitarbeiter durch die Nicht-Inanspruchnahme des Urlaubs im laufenden Jahr in Vorleistung getreten ist. Er hat aber noch nach wie vor einen Anspruch gegen die Stadt als seine Arbeitgeberin auf den nicht genommenen Urlaub.
Der jeweilige Rückstellungsbetrag pro Mitarbeiter ist zu ermitteln und im Jahresabschluss als Rückstellung zu buchen, die das Eigenkapital vermindert. Buchungslogik: Aufwand an Rückstellung. Das bedeutet, dass z.B. im Jahr 2009 noch zusätzliche Aufwände zu buchen gewesen wären, die das Jahresergebnis weiter verschlechtert hätten. Ein Ertrag (Erfolg) ist nicht zu buchen.
Wenn nun Betriebsferien angeordnet werden und die städt. Mitarbeiter diese Betriebsferien durch den Abbau von Rest-Urlaubstagen (bzw. Überstunden) ableisten, so verringert sich die Summe der Ansprüche gegen die Stadt aus nicht genommenen Urlaub automatisch, da die betriebsferien die städt. Mitarbeiter 'zwingen', diese Bestände abzubauen.
Der Spareffekt besteht also darin, dass das Jahresergebnis 2009 weniger belastet wird.
Für das folgende Haushaltsjahr 2010 wäre die Inanspruchnahme das Urlaubs dann in der Tat neutral.
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 17. März 2010:
Die Zahlen für den Jahresabschluss 2009 sind derzeit noch nicht abschließend ermittelt.
Im Jahreabschluss 2008 betrugen die Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub: 1,773 Mio. Euro und für Überstunden: 1,367 Mio. Euro.
Es ist zu bedenken, dass diese Rückstellungen in jedem Jahresabschluss neu zu ermitteln sind und sich nicht von Jahr zu Jahr weiter ansammeln.
Die Anordnung von Betriebsferien führt dazu, dass diese Rückstellungen jährlich in geringerer Höhe zu bilden sind. So würde das dann auch in 2013 sein.
Durch Betriebsferien Geld sparen?
Ich verstehe nicht, wie man durch Betriebsferien 200.000€ sparen kann!
Bitte stellen Sie etwas klarer die Einsparmöglichkeit dar.
MfG
Hilger
#Durch Betriebsferien Geld sparen?
Guten Tag,
die Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr praktiziert seit 2007 die kaufmännische Buchführung.
Nach dieser müssen am Jahresende sogenannte 'Rückstellungen' für die nicht genommenen Urlaubstage gebucht werden, die das aktuelle Haushaltsjahr aber noch negativ belasten (Buchung von Aufwand).
Diese Belastung würde dann geringer werden, bzw. teilweise entfallen, wenn Betriebsferien angeordnet werden. In diesem Fall müssen die städtischen Mitarbeiter ihre Urlaubstage entsprechend abbauen. Die Rückstellung und somit auch die negative Belastung des Haushalts wird dadurch automatisch geringer.
Das gilt analog auch für die Überstunden.
Bitte bedenken Sie auch, dass ein nicht unerheblicher Einspareffekt dadurch entsteht, dass in den Betriebsferien etliche Verwaltungegebäude nicht beleuchtet, beheizt usw. werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Redaktion Haushaltsforum
das interessiert mich auch mal
Wie macht sich das denn im Jahresabschluss des Vorjahres bemerkbar ?
Die Arbeitszeit der nichtgenommenen Urlaubstage, bzw. Überstunden sind doch einem Ertrag in 2009 gleichzustellen. Nimmt man mal die 200.000 €. Der Erfolg tritt in 2009 ein, der Aufwand entsteht in 2010. Demzufolge müssten die 200.000 € als Erfolg gebucht werden und entsprechend nach Abbau der Urlaubstage/Überstunden als Aufwand erscheinen. Somit wäre es dann kostenneutral. Oder sehe ich das falsch?
Wie auch immer, der Rückstellung bzw. dem Aufwand in 2010 in Höhe von 200.000 € muss auch der entsprechende Ertrag in 2009 entgegengestellt werden.
Handelt es sich hier nicht periodenfremde Erträge und periodenfremde Aufwendungen die
z.B. so gebucht werden müssten
periodenfremde Aufwendungen Periodenfremde Erträge
200.000 € 200.000 €
0,00 € 0,00 €
#das interssiert mich auch mal
Guten Tag,
für die Verpflichtung der Stadt zur Gewährung von Urlaub unter Fortzahlung der Vergütung ist eine Rückstellung zu bilden, sofern der Mitarbeiter zum Ende des Haushaltsjahres seinen Urlaub noch nicht genommen hat und dieser im folgenden Jahr gewährt oder ausbezahlt werden muss. (Das gilt analog auch für aufgelaufene Überstunden.)
Mit der Urlaubsrückstellung werden zukünftige Personalaufwendungen erfasst, denen keine Arbeitsleistung gegenübersteht, da der Mitarbeiter durch die Nicht-Inanspruchnahme des Urlaubs im laufenden Jahr in Vorleistung getreten ist. Er hat aber noch nach wie vor einen Anspruch gegen die Stadt als seine Arbeitgeberin auf den nicht genommenen Urlaub.
Der jeweilige Rückstellungsbetrag pro Mitarbeiter ist zu ermitteln und im Jahresabschluss als Rückstellung zu buchen, die das Eigenkapital vermindert. Buchungslogik: Aufwand an Rückstellung. Das bedeutet, dass z.B. im Jahr 2009 noch zusätzliche Aufwände zu buchen gewesen wären, die das Jahresergebnis weiter verschlechtert hätten. Ein Ertrag (Erfolg) ist nicht zu buchen.
Wenn nun Betriebsferien angeordnet werden und die städt. Mitarbeiter diese Betriebsferien durch den Abbau von Rest-Urlaubstagen (bzw. Überstunden) ableisten, so verringert sich die Summe der Ansprüche gegen die Stadt aus nicht genommenen Urlaub automatisch, da die betriebsferien die städt. Mitarbeiter 'zwingen', diese Bestände abzubauen.
Der Spareffekt besteht also darin, dass das Jahresergebnis 2009 weniger belastet wird.
Für das folgende Haushaltsjahr 2010 wäre die Inanspruchnahme das Urlaubs dann in der Tat neutral.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion Haushaltsforum
Rückstellungen
Urlaubsrückstellungen zum Jahresende fallen weg, wenn Urlaub noch im alten Jahr genommen werden muss. Wenn man von sinnvoller Arbeit ausgeht, hat man aber auch den Nutzen durch die später geleistete Arbeit erst später. Da die Zeit nicht verzinst wird, bekommt die Stadt sozusagen ein zinsloses Arbeitszeit-Darlehen von den Beschäftigten. Dieses muss buchungstechnisch im alten Jahr dargestellt werden. Durch den Verzicht darauf verliert man den Zinsvorteil, besonders, wenn die Löhne in der Zwischenzeit nicht steigen. Tatsächliche Einsparungen kann man erzielen, wenn z.B. die Heizungen im Winter für zwei Wochen ausbleiben, weil alle gleichzeitig Urlaub haben. Das fordern die Ganoven für die Polizei schon lange. Bei der Feuerwehr hat das aber noch niemand gefordert.
Und wenn müsste das flott passieren
die Stadt müsste sich auch langsam Gedanken über die Anordnung der Betriebsferien machen. Sollte die Anordnung ziemlich spät erfolgen und Mitarbeiter zu dem Anordnungszeitpunkt nicht mehr genügend Resturlaub für die Betriebsferien haben, so kommt aus meiner Sicht die Stadt bei diesen Mitarbeitern nach dem BGB (ich glaube § 615) in Annahmeverzug, dann gibt es nur 2 Möglichkeiten, entweder diese Mitarbeiter arbeiten während der Betriebsferien, oder sie werden obwohl kein Urlaubsanspruch mehr besteht unter Fortzahlung freigestellt. Diese Freistellung unter Fortzahlung wäre dann tatsächlich ein Aufwand ohne entsprechenden Ertrag . Diese Mitarbeiter nachzuarbeiten lassen ist aus meiner Sicht nach dem BGB auch unzulässig, ebenso wie es nach den BAG (in einem Urteil des BAG bezügl. des AZV-Tages) unzulässig ist, einen Urlaubsanspruch aus einem noch folgendem Jahr vorzuziehen. Und ein Vorarbeiten durch Überstundenaufbau würde logischerweise den Sinn in Frage stellen.
Desweiteren muss man berücksichtigen, das die Osterferien vor der Tür stehen und wahrscheinlich schon die ersten Buchungen für die Sommerferien inklusive Urlaubsanträge eingereicht sind.
Aber ist natürlich nur meine eigene laienhafte Einschätzung
Zwangsurlaub
JedeR MitarbeiterIn sollte frei über ihren/seinen Urlaubsanspruch verfügen und über den Zeitraum entscheiden können. Die Schließung der Ämter zwischen den Jahren ist darüber hinaus nicht bürgerfreundich. Eine verbindliche Regelung, dass keine Resturlaubstage ins nächste Jahr übernommen werden können, ist völlig ausreichend und zeitigt das gleiche Ergebnis.
Was bleibt für 2013 übrig?
Wie hoch sind denn die Rückstellungen, wenn bereits ab 2010 ff. die Auflösung über Betriebsferien erfolgt?
Ihre Frage
Guten Tag JB,
die Zahlen für den Jahresabschluss 2009 sind derzeit noch nicht abschließend ermittelt.
Im Jahreabschluss 2008 betrugen die Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub: 1,773 Mio. Euro und für Überstunden: 1,367 Mio. Euro.
Es ist zu bedenken, dass diese Rückstellungen in jedem Jahresabschluss neu zu ermitteln sind und sich nicht von Jahr zu Jahr weiter ansammeln.
Die Anordnung von Betriebsferien führt dazu, dass diese Rückstellungen jährlich in geringerer Höhe zu bilden sind. So würde das dann auch in 2013 sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktions-Team "Haushaltsforum"
Einsparung 0
Immer wird erläutert das die Rückstellung geringer ausfällt. Das stimmt auch aber es ist nur eine Verschiebung der Aufwendungen. Die einzig richtige Darstellung ist das durch Betriebsferien Heiz- und Stromkosten gesenkt werden, aber wieviel? Auf keinen Fall 200.000. Oder muss ich diese Maßnahme so verstehen das die Mitarbeiter einfach keinen Urlaub nehmen möchten. Sollten wirklich Menschen auf Urlaub verzichten oder verschieben auch wenn keine Arbeit vorliegt. Ansonsten sollte doch einfach der Hinweis reichen den Urlaub bis zum Jahresende zu nehmen und nur mit Genehmigung bis zum 31.03. des Folgejahres.
Dieser Punkt ist es nicht Wert in ein Haushaltssicherungskonzept aufgenommen zu werden. Außer wenn ich doch Teile der Haushaltsplanung verstanden habe. Das heißt ich gebe 3 Jahre richtig viel Geld aus und muss im 4. Jahr einfach die Hälfte einsparen. Dann halte ich nicht nur das Haushaltsrecht ein sondern kann mich auch gut präsentieren da ich ja so sparsam bin. Es wird ja nicht die Frage gestellt bei welchem Niveau ich mit dem sparen anfange.