Überprüfung der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge

Überprüfung der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge

Ergebnis 50 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
178
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Die Stadt Mülheim an der Ruhr wird ihr Konzept zur Ermittlung der Sonderposten aufgrund einer Prüfungsbemerkung der Gemeindeprüfungsanstalt grundlegend überarbeiten.
Die Neubewertung der ertragswirksamen Auflösung für die gewährten Zuschüsse für Vermögensgegenstände über eine bestimmte Nutzungsdauer (Sonderposten für Beiträge und Zuwendungen) wird erst mit dem Jahresabschluss 2010 realisiert. Mit der Fertigstellung ist frühestens Mitte 2011 zu rechnen. Der Grund dafür ist, dass zur korrekten Berechnung Bestandsdaten mit erheblichem Aufwand neu erfasst werden müssen.
Die Verwaltung erwartet durch die Neuberechnung eine Verbesserung im Bereich der Auflösung der Sonderposten für Beiträge und Zuwendungen. Die Beträge der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung basieren auf einer Schätzung. Der konkrete Wert wird erst mit dem Jahresabschluss 2010 ermittelt werden können (Fertigstellung frühestens Mitte 2011).

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 31. März 2010:

Wenn die Stadt Mülheim Investitionen tätigt (und somit Anlagevermögen schafft), werden diese Vermögenswerte in unserer Ergebnisrechnung über mehrere Jahre abgeschrieben (je nach Nutzungsdauer) und generieren somit einen Aufwand, der das Gesamtergebnis verschlechtert. Wenn die Stadt nun für die Investition eine Zuwendung (Zuschuss vom Land, Bund, o.ä.) oder einen Beitrag von Dritten (z.B. Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz) erhält, wird dieser nicht in einer Summe in dem entsprechenden Jahr vereinnahmt (= Ertrag), sondern wird über die gleiche Dauer der Abschreibung aufgeteilt. Dafür wird in der Bilanz die komplette Summe als Sonderposten dargestellt und jährlich (entsprechend der Abschreibung) "aufgelöst", so dass jedes Jahr ein Teil als Ertrag gebucht wird.

Die Neuberechnung führt zu einer neuen Zuwendungs- bzw. Beitragsquote (Stand 1.1.2007 einheitlich 61,8 % für Straßen und 46,9 % für Brücken). Ergibt sich aus der Neuberechnung eine höhere Zuwendungs- und Beitragsquote, würde dies das Eigenkapital mindern und die Sonderpostenauflösung erhöhen. Die Abschreibungen bleiben in jedem Fall unverändert. Die Neuberechnung der Quoten ist mit einer umfangreichen Datenerhebung verbunden, weil die Quoten erheblich differenzierter ermittelt werden müssen (Feststellung der Gemeindeprüfungsanstalt). Dies erfordert u.a. eine Kategorisierung aller Straßen nach verschiedenen Kriterien. Die Arbeiten hierzu laufen seit 2009.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
500.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
500.000 Euro

Wenn ich sehe...

daß hier schon mindestens 38 Menschen ihr Votum abgegeben haben, fühle ich mich zwar schlecht, weil ich nicht verstanden habe, ich oute mich aber trotzdem und frage: Um was geht es hier?

Ihre Frage

Vielen Dank für Ihre Kommentierung,

zur Beantwortung Ihrer Fragen leiten wir Ihren Beitrag dem zuständigen Fachbereich weiter. Wir bitten um Verständnis, dass die Antwort in diesem Fall leider nicht umgehend möglich ist. Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von rund zwei Tagen zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Redaktions-Team "Haushaltsforum"

10 Tage

ist es jetzt her, daß ich diese Frage gestellt habe. Wurde sie nicht gelesen, nicht ernst genommen, ist die Beantwortung so schwierig oder ist es eh egal, weil schon so viele ihre Zustimmung gegeben haben? Dann könnte mich doch mal einer derer aufklären, die hier dafür gestimmt haben und offensichtlich wissen, um was es geht. Danke.

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Es werde Licht im Beamtendeutsch-Kämmerchen!

Das wüsste ich auch mal gern.... Vielleicht könnte man künftig eine "bürgernahere" Sprache verwenden, denn wir wissen einfach nicht, was mit diesen "Sonderposten für Beiträge und Zuwendungen", noch mit "Zuschüssen für Vermögensgegenstände" gemeint ist, da wir uns in aller Regel in unserem Alltag nicht mit dieser Materie beschäftigen, noch das nötige Hintergrundwissen besitzen. Sonderposten wofür? An wen? Weshalb? Und wen betrifft es dann, wenn diese Zuschüsse entfallen?

Immerhin geht es hier um eine halbe Million, da wäre Klartext schon angebracht.

Hilfeversuch

In der handelsrechtlichen Bilanzierung können Sonderposten gebildet werden. Hierbei handelt es sich allerdings nur um zeitliche Abgrenzungen. Nichts was Einnahmen oder Ausgaben betrifft. Bei dem ganzen Maßnahmenkatalog komme ich mir immer mehr so vor als sollte nur "Bilanzpolitik" betrieben werden. Und treten in dieser Richtung Fragen auf werden die glatt überhört oder mit dem gleichen Satz beantwortet der bereits die Maßnahme beschreibt und nicht verstanden wurde. Unkritische Fragen werden dagegen gerne beantwortet.

Möchte man ein gutes Ergebnis unbedingt für das Jahr 2013 darstellen. Dann sollte man sich wirklich um solche Posten oder auch um Minderungen der Urlaubsrückstellungen kümmern. Ab 2014 können wir ja wieder weitermachen wo wir jetzt aufhören.

Antworten

Guten Tag,

eine Stellungnahme der Verwaltung zu Ihren Fragen liegt inzwischen vor und wurde der Maßnahme als ergänzende Beschreibung hinzugefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Redaktions-Team "Haushaltsforum"