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Erhöhung der Einnahmeposition „Aktivierung von Eigenleistungen“ - Tiefbau und Verkehrswesen

Aktivierte Eigentleistungen stellen die im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen, in der Regel investiven, Baumaßnahmen dar. Das heißt, es wird durch eigenes Personal Leistungen erbracht, die der Baumaßnahme direkt zugeordnet werden können und die ansonsten bei Externen hätten beauftragt werden müssen. Dies können ebenso Planungsleistungen sein, wie Tätigkeiten der Bauleitung.

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Wegfall der Hausaufsicht beim Schulschwimmen

Während des Schulschwimmens war bisher aus Sicherheitsgründen ein Schwimmmeister als Hausaufsicht anwesend.

Zukünftig erfolgt die Hausaufsicht nur noch durch einen Badewärter. Nach einem Vergleich mit den Bädern in den umliegenden Nachbarstädten wird dort schon länger nach diesem Prinzip verfahren.

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Reduzierung der Pflegestandards auf städtischen Spielplätzen

Die Grünflächen auf städtischen Spielplätzen befinden sich zum überwiegenden Anteil in den Pflegestufen IV und V. Diese Stufen unterscheiden sich nur im Aufwand der Pflege von Rasenflächen, ansonsten finden nur Verkehrssicherungsarbeiten statt.

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Verzicht auf freiwillige Leistungen - Umwelt

Aufgabe der freiwilligen Aufgaben entsprechend dem Vorschlag des Unternehmensberaters PricewaterhouseCoopers AG (PwC):

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Kürzung der Zuschüsse an Sportvereine

Die Sportvereine erhalten für die Bewirtschaftung der übertragenen Sportanlagen eine Betriebskostenbeihilfe. Im Gegenzug übernehmen die Vereine die Pflege und Betreuung der Sportstätten sowie die Grundbesitzabgaben. Durch die Beihilfen werden ca. 10 % - 20 % der anfallenden Betriebskosten gedeckt.

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Reduzierung bei Ehrungen

Der Zentrale Außendienst (ZAD) ermittelt im Auftrage des Büros der Oberbürgermeisterin, ob und in welchem Umfang Ehrungen älterer Bürger (am 90. und 95. Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr) erwünscht sind.

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Beteiligung der Sparkasse am Haushaltskonsolidierungsprozess (HSK)

Die Sparkasse Mülheim an der Ruhr ist in ihrem Geschäftsgebiet gut aufgestellt. Im Privat- und Firmenkundengeschäft ist die Sparkasse mit Anteilen mit jeweils über 50 % Marktführer in Mülheim an der Ruhr. Die Geschäftsstrategie sieht vor, die Marktstellung und Rentabilität dauerhaft zu sichern und in Teilen auszubauen.

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Übertragung von Kosten für notwendige Gutachten auf die Planungsbegünstigten

Im Rahmen von Bebauungsplänen sollen die Kosten für notwendige Gutachten, sofern rechtlich möglich, stets durch die Planungsbegünstigten, z.B. Bauherren oder Bauträger getragen werden. Hierzu werden entsprechende städtebauliche Verträge geschlossen. Auftraggeber bleibt weiterhin die Stadt.

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Konsequente Anwendung von § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Sofern die gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen vorliegen werden Bebauungspläne nach § 13a BauGB durchgeführt.

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Erhöhung der Teilnehmerbeiträge bei den Ferienspielen

Der Teilnahmebeitrag soll von 10 Euro auf 15 Euro die Woche erhöht werden.

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