Übertragung von Kosten für notwendige Gutachten auf die Planungsbegünstigten

Übertragung von Kosten für notwendige Gutachten auf die Planungsbegünstigten

Ergebnis 53 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
156
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Im Rahmen von Bebauungsplänen sollen die Kosten für notwendige Gutachten, sofern rechtlich möglich, stets durch die Planungsbegünstigten, z.B. Bauherren oder Bauträger getragen werden. Hierzu werden entsprechende städtebauliche Verträge geschlossen. Auftraggeber bleibt weiterhin die Stadt.

Dies geschieht bisher in der Regel - analog zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen - nur dann, wenn im Wesentlichen ein planungsbegünstigter Dritter da ist.

Folgen: Der Haushaltsansatz für Gutachten im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung kann sukzessive bis auf rd. 50 % gesenkt werden.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
50.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
50.000 Euro

Warum soll die Stadt

Warum soll die Stadt überhaupt die verbleibenden 50% der Kosten tragen? Wenn ich den oft verschwenderischen Umgang mit der Fläche sehe, bekomme ich den Eindruck, dass einiges zu billig ist - sonst würden die Bauträger die Ressourcen optimal nutzen.

Eigentlich hätte das Ausweisen neuer Bauflächen wie im Nordwesten von Selbeck mit irgend einer Zersiedelungssteuer belegt werden sollen.

Kosten notwendige Gutachten bei B-Plänen

Der Ansatz erscheint mir richtg !!
Bleibt nur zu hoffen dass nicht weitere Verwaltungsgerichtsverfahren die Einsparung wieder auffressen.