Entscheidung:
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer:
144
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Während des Schulschwimmens war bisher aus Sicherheitsgründen ein Schwimmmeister als Hausaufsicht anwesend.
Zukünftig erfolgt die Hausaufsicht nur noch durch einen Badewärter. Nach einem Vergleich mit den Bädern in den umliegenden Nachbarstädten wird dort schon länger nach diesem Prinzip verfahren.
Die Kosten werden durch den Fachbereich Schule erstattet. Dieser und der Lehrerpersonalrat haben bisher aus Sicherheitsgründen einen Schwimmmeister als Hausaufsicht gefordert.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
64.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
64.000 Euro
Was kann der Schwimmmeister....
...das ein Badewärter nicht kann?
Zur Ausbildung eines Badewärters gehört u.a. unterschiedlichen Zielgruppen theoretischen und praktischen Schwimmunterricht zu erteilen. Dafür beherrscht er verschiedene Schwimmtechniken sowie das Strecken- und Tieftauchen. Diese Fähigkeiten sind in Notfällen hilfreich, wenn Rettungsmaßnahmen durchzuführen sind. Falls nötig, leisten Badewärter/innen auch erste Hilfe.
Darüber hinaus überprüfen sie die Wasserqualität. Badewärter/innen übernehmen die Wasseraufsicht. Sie achten darauf, dass Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden und sind für Reinigung und Desinfektion der Schwimmbecken verantwortlich.
Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise eine Ausbildung im Bäderbetrieb erforderlich. Zudem werden eine Erste-Hilfe-Ausbildung und ein Rettungsschwimmabzeichen verlangt.
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zum Vergleich: Schwimmeister (Quelle: Wikipedia)
Sie überwachen den gesamten Badebetrieb. Hierzu gehören Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad, die Führung des Schwimmbad-Personals, die Überwachung der Wasserqualität, die Wartung der Wasseraufbereitungsanlagen, die Steuerung der Betriebsabläufe, die Ausbildung und Prüfung von Schwimmern und in vielen Bädern auch die Verantwortung für die Finanzen.
Geprüfte Meister für Bäderbetriebe werden von Fachangestellten für Bäderbetriebe (früher: Schwimmeistergehilfe) unterstützt. Der Fachangestellte kann ein Frei- oder Hallenbad leiten, für die Betriebsführung von mehr als einem Badebetrieb wird allerdings ein geprüfter Meister vorausgesetzt. Ein Meister darf auch ausbilden.
Rettungsschwimmer unterstützen den Schwimmmeister bei seiner gemeinhin bekanntesten Aufgabe: die Beobachtung des Badegeschehens und die Hilfeleistung der Badegäste nach Badeunfällen.
Schwimmmeister besitzen Schwimm- und Rettungsschwimmer-Abzeichen. Für Schwimmabzeichen besitzen sie eine Prüfberechtigung.
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Einziger Unterschied: Badewärter dürfen keinen eigenen Schwimmbetrieb leiten, dürfen kein Personal führen und sind nicht berechtigt, Schwimmabzeichen zu vergeben. Für die Sicherheit der Kinder hat das jedoch keinerlei Relevanz. Daher ist diesem Vorschlag nur zuzustimmen.
Danke
Danke für die Information, die man sich eigentlich direkt bei den Maßnahmen wünscht. Vorher war ich negativ eingestellt.