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Wegfall der Zuschüsse für Schulen, Vereine und Verbände zur Förderung städtepartnerschaftlicher Beziehungen

Einsparung der Zuschüsse für städtepartnerschaftliche Begegnungen, die dem Förderverein für Städtepartnerschaften zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich um reine Beziehungspflege durch Begegnungen. Künftige Zuschussmittel für Begegnungen sind über Dritte durch den Förderverein zu erzielen.

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Aufgabe der Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft der Behindertenarbeit

Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft der Behindertenarbeit (AGB) wird nicht mehr durch die Stadt gewährleistet und muss durch die AGB selbst sichergestellt und somit auch finanziert werden.

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Optimierung der Postzustellung an die Fachbereiche

Auf Grund der während der Umbauphase des Rathauses anzufahrenden Vielzahl von Außenstellen wird die Postzustellung und -abholung derzeit parallel durch zwei Postwagenfahrer erledigt. Ein Fahrer hat eine feste Stelle, scheidet jedoch im Dezember 2013 aus dem Dienst aus. Der andere Fahrer wird aus dem Personalpool der Stadt gestellt.

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Überprüfung der Softwareprodukte auf Notwendigkeit

In der Verwaltung sind zahlreiche Softwareprodukte im Einsatz. Die Rahmenbedingungen haben sich über die Jahre zum Teil geändert. Manche Softwareprodukte werden unter Umständen nicht mehr benötigt. Jedes Fachamt sollte seine im Einsatz befindliche Software auf Notwendigkeit überprüfen. Einsparungen könnten sich bei der Softwarepflege und der Hardware ergeben.

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Werbung im Bürgeramt

Im Wartebereich des Bürgerservice und evtl. des Standesamtes lassen sich durch Aufstellung von Werbesäulen bzw. Werbespiegeln Erträge erzielen. Andere Stadtverwaltungen haben solche Werbeeinrichtungen erfolgreich vermieten können.

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Reduzierung konsumtiver Maßnahmen aus dem Straßenbauprogramm

Die komsumtiven Maßnahmen sind Bestandteil der Vormerkliste des Straßenbauprogramms. 
Komsumtive Maßnahmen sind alle Maßnahmen, die mit der reinen Straßendeckschicht (Oberschicht der Fahrbahn) zu tun hat. Sobald mehr als die Straßendeckschicht betroffen ist, kommt man in den investiven Bereich.

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Neukalkulation der Friedhofsgebühren

Die Friedhofsgebühren wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.06.2006 angepasst. Auf Basis der tatsächlichen Werte aus 2009, wird im Jahr 2010 eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren vorgenommen. Eine hieraus resultierende Neufassung der Friedhofsgebührensatzung könnte im Laufe des Jahres 2011 in Kraft treten.

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Pauschale Kürzung der allgemeinen Fortbildung um 20 %

Die allgemeinen Fort- und Weiterbildungsmittel in Höhe von insgesamt 235.000 Euro werden im Jahr 2010 um 20 % gekürzt. Die Kürzung des Budgets wird in den Folgejahren weiter durchgeführt.

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Reduzierung von Personalkosten bei der Integrationskoordination

Es werden ab dem Jahr 2012 Personalkosten in Höhe von jährlich 109.677 Euro im Bereich Integrationskoordination des Referates Arbeit, Soziales, Gesundheit und Sport (R V.2) eingespart. Die Personalkosten reduzieren sich damit im Jahr 2012 von zurzeit geplanten 209.779 Euro auf 100.102 Euro und im Jahr 2013 von zurzeit geplanten 208.795 Euro auf 99.118 Euro.

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Ausschüttung Abwasserbeseitigungsbetrieb (ABB)

Der angesammelte Gewinn beim Abwasserbeseitigungsbetrieb beträgt einschließlich dem Jahresergebnis 2008 insgesamt 5.414.888,35 Euro.

Zielsetzung ist, dass der ABB in die Lage versetzt wird, die Jahresüberschüsse kontinuierlich (über die Jahre 2010 - 2013) an die Stadt auszuschütten.

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