Titel | Anrisstext | Anzahl an Kommentaren |
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Rückgabe von SAP Lizenzen |
Nach erfolgter Einführung und Implementierung der Software Kosy wird es möglich in Teilschritten auf SAP-Lizenzen zu verzichten. Die gesamte Umstellung der Kosy Software soll Ende 2010 erfolgt sein. Danach ergibt sich die Möglichkeit sukzessive die SAP Lizenzen zum Teil abzubauen. |
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Rückgabe Haufe Lizenz - Buchhaltungsinformationssoftware |
Nach nochmaliger Überprüfung im Amt für Beteiligungs- und Finanzmanagement (Amt 24) ist es möglich, dass eine von zwei Haufe Lizenzen (Buchhaltungsinformationssoftware) entfallen kann. Die entsprechenden Mitarbeiter teilen sich die verbleibende Lizenz. |
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Veränderung der Kostensätze der Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulen |
Die Kostensätze der Benutzungs- und Entgeltordnung sind seit dem Jahre 2000 nicht mehr angepasst worden und somit nicht mehr angemessen. Die Sätze sollten den beim ImmobilienService (IS) entstehenden Kosten angepasst werden. Zu diesem Zweck sind zukünftig auch nur noch kostengünstige Schulobjekte für Zwecke der außerschulischen Nutzung vorzuhalten. |
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Optimierung der Rufbereitschaft im ImmobilienService (IS) |
Derzeit wird durch das Planungsteam des IS bzw. durch die Mitarbeiter der Objektcenter sowie der Werkstatt eine 24-Stunden-Rufbereitschaft sichergestellt. Diese Rufbereitschaft wird bei Störungen in Gebäuden vor Ort tätig und kontrolliert die Maßnahmen bzw. organisiert die Beseitigung von Schäden und Störungen. |
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Erhebung von Nutzungsgebühren und Energiekostenbeiträge für Training und Veranstaltungen der Vereine |
Für das Training und für Veranstaltungen der Vereine werden zurzeit keine Nutzungsgebühren erhoben. In den Nachbarstädten Duisburg, Essen, Oberhausen müssen die ansässigen Sportvereine bereits seit Jahren für die Bereitstellung von Sportstätten Beiträge entrichten. |
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Begrenzung der Wegstreckenentschädigung im Bereich Objektcenter und Planungsteam beim ImmobilienService (IS) |
Im Jahre 2007 wurden rd. 120.000 km von Mitarbeitern des IS im Rahmen der dienstlichen Aufgaben zurückgelegt. Hierbei entstanden Kosten in Höhe von 62.000 Euro. Durch die Begrenzung der möglichen abrechenbaren Kilometer pro Mitarbeiter im jeweiligen Aufgabengebiet können diese Fahrtkosten reduziert werden. |
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Kooperation mit der Stadt Essen des Amtes für Geodatenmanagement (Amt 62) |
Die Kooperation umfasst zurzeit nur ein paar kommunale Produktgruppen. Ziel sollte es aber sein, die gesamte Produktpalette (inkl. Pflichtaufgaben) einzubeziehen. |
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Erhöhung der Gebühren für die Abgabe städtischer Höhenfestpunktunterlagen |
Höhenfestpunkte werden von Planern, Architekten und Bauherren benötigt, um Bauvorhaben in ihrer Höhenlage richtig festzusetzen. Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes (Amt 14) schlägt das Amt für Geodatenmanagement (Amt 62) vor, die Gebühr für die Abgabe von städtischen Höhenfestpunktunterlagen von 3,00 Euro auf 12,50 Euro zu erhöhen. |
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Weitere Erhöhung des Ertrages „Aktivierung von Eigenleistungen“ - Verkehrsplanung |
Das Team 66-21 (Verkehrsplanung) erbringt Leistungen (z.B. Erstellungen von Verkehrsprognosen, Signalschaltungen, Planungsleistungen zum Neubau), die zumindest zum Teil aktivierungsfähig sind, d.h. zu einem Guthaben führen könnten. Die Einbeziehung des Teams 66-21 brächte zusätzliche Einnahmen von ca. 200.000 Euro. |
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Reduzierung von Mietkosten für öffentliche Konzerte der Musikschule |
Im Hinblick auf die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen strebt die Musikschule eine Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen und anderen Trägern an. Hierdurch könnte die bislang angefallenen Mietkosten reduziert werden. |
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