Titel | Anrisstext | Anzahl an Kommentaren |
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Erhöhung der Gebühren der Leistungen des Stadtarchivs |
Das Stadtarchiv erhebt für verschiedene Leistungen Gebühren auf Grundlage der Gebührenordnung vom 24.05.2004 in der Fassung vom 08.10.2008. Indem die in der Gebührenordnung geregelten Spielräume bei der Festlegung der Gebührenhöhe ausgeschöpft werden und z.B. deutlich engere Maßstäbe bei der Gebührenreduzierung gem. § 3 Abs. 2 angelegt werden, sollen die Gebühreneinnahmen erhöht werden. |
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Kürzung des Zuschusses für die Sportentwicklungsplanung |
Der Kooperationsvertrag vom 19.06.2008 ist Ausdruck des Willens der Stadt Mülheim an der Ruhr, seiner eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Mülheimer SportService (MSS) und des Mülheimer Sportbundes e. V. (MSB) die Umsetzung des "Pakts für den Sport" zu sichern und zu unterstützen. |
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Verzicht auf Ausbildung über Bedarf |
Für das Jahr 2010 wird auf die Einstellung von zwei Auszubildenden über Bedarf verzichtet. Angesichts des demographischen Wandels sinkt die Anzahl der zukünftig zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte. Erfolgt keine Ausbildung mit der frühzeitigen Bindung an den Arbeitgeber Stadt Mülheim an der Ruhr müssen die fehlenden Arbeitskräfte unter Umständen extern eingestellt werden. |
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Reduzierung der Kosten für die Mülheimer Theatertage "stücke" |
Das Rahmenprogramm der Mülheimer Theatertage "stücke" wird reduziert. Aufgegeben wird das seit drei Jahren veranstaltete Symposium und das "stücke-Fest" sowie die Kooperation mit dem Internet-Portal "nachtkritik.de". |
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Förderung der Entgeltumwandlung |
Die Entgeltumwandlung bietet den Tarifbeschäftigten die Möglichkeit, einen bestimmten Teil ihres Gehaltes in eine Altersversorgung umzuwandeln. Für diesen Teilbetrag muss der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Durch eine Förderung der Inanspruchnahme der Gehaltsumwandlung können die vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge reduziert werden. |
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Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A |
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Grundsteuer A von 230 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert. In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer A ausgewiesen: |
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Akquisition von Sponsoren für Blumen und Catering bei Kulturveranstaltungen |
Die bisher für Catering, Ausstattung (z.B. Blumendekoration) und Empfänge getätigten Ausgaben sollen durch die Akquisition von Sponsoren kompensiert werden (Finanz- oder Sachspenden). |
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Reduzierung des städtischen Zuschusses für Bürgerbegegnungstätten |
Zum Kulturbetrieb gehören drei Bürgerbegegnungsstätten. Das Angebot wird durch die jeweilige räumliche Lage bestimmt. Insgesamt zählen die Begegnungsstätten über 100.000 Besucher im Jahr. Seit Errichtung der Begegnungsstätten fördert die Leonhard-Stinnes-Stiftung diese Einrichtungen mit rd. 250.000 Euro jährlich. |
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Stelleneinsparung - Abteilungsleiter-Stelle im Rechnungsprüfungsamt (Amt 14) |
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat den "Verzicht auf eine hierarchische Ebene" vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird bei der Stadtverwaltung suksessive umgesetzt. |
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Kündigung der Mitgliedschaft beim Kommunalen Schadenausgleich (KSA) in der Verrechnungsstelle "Schülerunfall" |
Die Verrechnungsstelle "Schülerunfall" ("Schülerschäden") beschränkt sich in ihrer praktischen Auswirkung seit Jahren auf die Erstattung von Sachschäden von Schülern. Als Sachschäden werden überwiegend Ersatz für Kleidung, Taschen, Brillen, Fahrräder und sonstige zum Schulgebrauch bestimmte Sachen der Schüler anerkannt. |
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