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Reduktion (der Vergabe) von Rahmenplanungen

Die Aufgaben im Bereich der Rahmenplanungen sowie der Umfang externer Vergaben werden reduziert. Planungen und Konzepte werden stärker Priorisiert, auf längere Zeiträume angelegt und verstärkt intern bearbeitet.

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Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen

Die Verwaltungpauschale im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (VBB) könnte von derzeit 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht werden.

Das angestrebte Ziel sind zwei VBB pro Jahr, wodurch 10.000 Euro eingespart werden können.

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Einführung einer Fallpauschale für nicht eingereichte aber vorabgestimmte vorhabenbezogene Bebauungspläne

Ingenieurtätigkeiten im Sinne von Beratungsleistungen und/oder sonstigen Dienstleistungen für Vorhabenträger außerhalb des Aufstellungsverfahrens für vorhabenbezogene Bebauungspläne gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) werden über festzulegende Gebührensätze in Rechnung gestellt. Diese wird z.B. bereits in Castrop-Rauxel und Essen angewendet.

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Einführung einer Verwaltungspauschale - Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP)

Ingenieurtätigkeiten im Sinne von Beratungs- und/oder sonstigen Dienstleistungen zur Änderung des RFNP (vormals FNP - kommunaler Flächennutzungsplan), ausgelöst durch zu Gunsten Dritter aufzustellende (vorhabenbezogene) Bebauungspläne, werden über festzulegende Gebührensätze in Rechnung gestellt. Dies wird z.B. bereits in Dortmund angewendet.

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Streichen des städtischen Zuschusses im Rahmen der Denkmalpflege in der Siedlung Heimaterde

Die Stadtpauschale für die Siedlung Heimaterde wird gestrichen. Eine Reduzierung erfolgt schrittweise.

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Reduzierung des Zuschusses für den präventiven Jugendschutz

Gesetzliche Grundlage ist das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG-KJHG) und §14 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG). Das Gesetz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.

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Reduzierung der Schwerpunktförderung für Jugendliche

Mit der Schwerpunktförderung für Jugendliche gilt es:

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Reduzierung der Sachkosten für den "Spielpädagogischen Dienst"

Nach dem Bundesbaugesetz sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u. a. die Belange der Jugendförderung, des Sports, der Freizeit und der Erholung sowie die sozialen Belange der Bevölkerung zu berücksichtigen.

Der "Spielpädagogische Dienst" übt u. a. die pädagogische Fachaufsicht über die 101 öffentlichen Spielplätze in Mülheim an der Ruhr aus.

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Einsparung bei den Sachkosten für zwei städtische Jugendzentren

Die gesetzliche Grundlage ist § 11 und 74 des achten Sozialgesetzbuches der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) und das 3.AG-KJKG-KJFöG § 12.

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Reduzierung der Pauschale für Kooperationspartner in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Den freien Trägern der OGS wird gemäß einer Rahmenvereinbarung pro Betreuungsgruppe ein Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro pro Gruppe für Kooperationspartner im Nachmittagsbereich gewährt. Insgesamt wird den freien Trägern sowie den Schulen in städtischer Trägerschaft für diese Position im Jahr 2010 ff. ein Betrag von rund 360.000 Euro zur Verfügung gestellt.

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