Entscheidung:
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer:
159
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Ingenieurtätigkeiten im Sinne von Beratungsleistungen und/oder sonstigen Dienstleistungen für Vorhabenträger außerhalb des Aufstellungsverfahrens für vorhabenbezogene Bebauungspläne gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) werden über festzulegende Gebührensätze in Rechnung gestellt. Diese wird z.B. bereits in Castrop-Rauxel und Essen angewendet. Es bedarf hierzu einer Anlaufphase, da die Gebührensatzung angepasst werden muss.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
5.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
5.000 Euro