Einführung einer Fallpauschale für nicht eingereichte aber vorabgestimmte vorhabenbezogene Bebauungspläne

Einführung einer Fallpauschale für nicht eingereichte aber vorabgestimmte vorhabenbezogene Bebauungspläne

Ergebnis 36 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
159
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Ingenieurtätigkeiten im Sinne von Beratungsleistungen und/oder sonstigen Dienstleistungen für Vorhabenträger außerhalb des Aufstellungsverfahrens für vorhabenbezogene Bebauungspläne gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) werden über festzulegende Gebührensätze in Rechnung gestellt. Diese wird z.B. bereits in Castrop-Rauxel und Essen angewendet. Es bedarf hierzu einer Anlaufphase, da die Gebührensatzung angepasst werden muss.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
5.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
5.000 Euro