Nach dem Bundesbaugesetz sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u. a. die Belange der Jugendförderung, des Sports, der Freizeit und der Erholung sowie die sozialen Belange der Bevölkerung zu berücksichtigen.
Der "Spielpädagogische Dienst" übt u. a. die pädagogische Fachaufsicht über die 101 öffentlichen Spielplätze in Mülheim an der Ruhr aus.
Die Gewinnung und Betreuung sowie die Beratung und Unterstützung von "Spielplatzpaten" ist eine Aufgabe, die durch den "Spielpädagogischen Dienst" wahrgenommen wird. Zur Zeit sind auf 53 Spielplätzen 109 Spielplatzpaten ehrenamtlich tätig. Die Spielplatzpaten stehen vor Ort den Kindern und Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus geben sie Anregungen, Kritik und ggf. Schadensfälle dem "Spielpädagogischen Dienst" bekannt, welcher diese an die entsprechenden Institutionen weiterleitet.
Durch die Maßnahme sollen die Sachkosten im "Spielpädagogischen Dienst" sukzessive um schließlich 20 % gekürzt werden.