Kürzung des Zuschusses für die Sportentwicklungsplanung

Kürzung des Zuschusses für die Sportentwicklungsplanung

Ergebnis 18 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Wurde gemäß dem Antrag A 10/0348-01 vom Rat verändert beschlossen, d.h. mit reduzierten Sparbeträgen.
Vorschlagsnummer: 
145
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Der Kooperationsvertrag vom 19.06.2008 ist Ausdruck des Willens der Stadt Mülheim an der Ruhr, seiner eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Mülheimer SportService (MSS) und des Mülheimer Sportbundes e. V. (MSB) die Umsetzung des "Pakts für den Sport" zu sichern und zu unterstützen.

Der MSS stellt dem MSB Fördermittel (Sach- und Personalkosten) für die Unterhaltung seiner Geschäftsstelle, für die Sportentwicklung sowie für die Handlungsprogramme pauschal zur Verfügung, um die Finanzierung der laut Kooperationsvertrag an den MSB übertragenen Aufgaben sicherzustellen.
Ab 2010 ff. wird der jährliche pauschale Zuschuss auf 250.000,00 Euro festgelegt. Der Vertrag endet am 30. Juni 2013, wobei die Auszahlung des pauschalen jährlichen Zuschusses gem. § 4 des Vertrages abhängig von der städtischen Haushaltslage ist.

Der Zuschuss wird sukzessive gekürzt.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
75.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
50.000 Euro