Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A

Ergebnis -11 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Der Hebesatz (zzt. 230 %) ist seit 1997 unverändert.
Vorschlagsnummer: 
187
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Grundsteuer A von 230 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer A ausgewiesen:

  • Bochum: 250 %,
  • Duisburg: 260 %,
  • Essen: 255 %,
  • Gelsenkirchen: 265 %,
  • Oberhausen: 250 %.

Derzeit verzeichnet Gelsenkirchen mit 265 % den höchsten Hebesatz für die Grundsteuer A.

Zur Erzielung von dringend benötigten Mehreinnahmen für Mülheim an der Ruhr wird der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2010 auf 250 %, für 2011 auf 270 %, für 2012 auf 290 % und für 2013 auf 310 % angehoben. Eine Erhöhung des Hebesatzes in dieser Größenordnung hätte für das Haushaltsjahr 2010 eine Mehreinnahme von rd. 5.600 Euro zur Folge, bezogen auf die Einnahmen von 63.700 Euro aus der veranschlagten Finanzplanung 2010 ff. für die Grundsteuer A.

Die Erhöhung soll - in Abhängigkeit von der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation der Stadt Mülheim an der Ruhr - zu einem Zeitpunkt außerhalb der derzeitigen Finanzplanung wieder reduziert werden.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
22.200 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro