Die Kooperation umfasst zurzeit nur ein paar kommunale Produktgruppen. Ziel sollte es aber sein, die gesamte Produktpalette (inkl. Pflichtaufgaben) einzubeziehen.
Seit der Neufassung der Gemeindeordnung (2/2004) kann durch § 23 Abs. 1 Satz 3 des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW (VermKatG NRW) in Verbindung mit § 3 Abs. 2, 5 und 6 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), die Übertragung der Aufgaben nach dem VermKatG oder ihrer Durchführung auf eine benachbarte Kommune (nur) auf Grund öffentlich-rechtlicher Vereinbarung erfolgen.
Wenn es gelänge, trotz der derzeit entgegenstehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer intensiveren Kooperation mit der Stadt Essen auch auf dem Gebiet der kommunalen und hoheitlichen Pflicht-/Aufgaben zu kommen, könnte ggf. auf eine sonst zwingend notwendige Wiederbesetzung frei werdender leitender Stellen verzichtet werden. Langfristiges Ziel ist hierbei, wie "ein Amt" zusammen zu arbeiten.