Beteiligung der Sparkasse am Haushaltskonsolidierungsprozess (HSK)

Beteiligung der Sparkasse am Haushaltskonsolidierungsprozess (HSK)

Ergebnis 54 Punkte
Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
197
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Die Sparkasse Mülheim an der Ruhr ist in ihrem Geschäftsgebiet gut aufgestellt. Im Privat- und Firmenkundengeschäft ist die Sparkasse mit Anteilen mit jeweils über 50 % Marktführer in Mülheim an der Ruhr. Die Geschäftsstrategie sieht vor, die Marktstellung und Rentabilität dauerhaft zu sichern und in Teilen auszubauen.

Als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie speziell der Entwicklung bei der WestLB steht die Sparkasse allerdings vor großen Herausforderungen. Die beschlossenen Maßnahmen zur Sicherung der WestLB werden die Sparkasse dauerhaft erheblich belasten.

Gemäß §§ 8 (2) g, 24 (4) i.V. § 25 Sparkassengesetz NW beschließt die Vertretung des Trägers (Rat der Stadt) auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Sparkasse über die Verwendung des Jahresüberschusses. Wobei der Beschluss nicht zu einer Änderung des festgestellten Jahresabschlusses gemäß § 25 (1) führt.
Bei ihrer Entscheidung hat die Vertretung des Trägers die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse gemäß § 25 (2) zu berücksichtigen. Dazu gehört, dass die Sparkasse jederzeit bankaufsichtliche Kennziffern erfüllen muss, um nicht den Entzug der Bankerlaubnis gemäß Kreditwesengesetz (KWG) zu riskieren.

Gemäß Sparkassengesetz NW ist die Stadt Mülheim an der Ruhr Träger der Sparkasse und gehört indirekt zum Konsolidierungspotenzial. Zielsetzung ist, dass die Sparkasse in die Lage versetzt wird, kontinuierlich an die Stadt auszuschütten.

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 14. April 2010:

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses beraten hierüber zunächst die Gremien der Sparkasse. Die endgültige Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses trifft der Rat der Stadt (§ 24 Abs. 4 SpkG NW). Gemäß § 25 Abs. 2 SpkG NW hat er dabei die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen. Gleichfalls ist die Haushaltslage der Stadt Mülheim an der Ruhr in die Entscheidung mit einzubeziehen, die eine möglichst hohe Ausschüttungssumme rechtfertigt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Duisburg dem Rat aktuell einen vergleichbaren HSK-Vorschlag (Größenordnung: 2 Mio. Euro pro Jahr) vorgelegt hat.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
1.000.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
1.000.000 Euro

Wie funktioniert das

Welche Maßnahmen möchte die Stadt ergreifen das die Sparkasse jährlich ein solch positives Ergebnis erzielt um davon 1 Mio an die Stadt ausschütten zu können.

Wir reden hier also von Mehreinnahmen oder Minderausgaben bei der Sparkasse, nicht bei der Stadt Mülheim.

Bisher ist das Jahresergebnis der Sparkassen gemeinnützig zu verwenden. Die Stadt Duisburg (der es finanziell bestimmt nicht besser geht als MH) lehnt bereits im Jahresbericht 2006 des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes diesen schlechten Vorschlag ab. So kann die Stadt wieder frei über 1 Mio entscheiden und soziale oder kulturelle Maßnahmen verlieren.

linke Tasche, rechte Tasche

Ein typischer linke Tasche, rechte Tasche, Vorschlag. Das HSK wird vor allem die gemeinnützigen Träger treffen. Denen auch noch den Jahresüberschuss weg zu nehmen, wird die Stadt eher ärmer machen. Denn ohne die Sparkassengelder werden die Vereine auch andere Zuschüsse verlieren.

Ansonsten sollte die Sparkasse alles tun, um den Haushalt der Stadt zu konsolidieren.