Dezernat II

Erhöhung des Steuersatzes für Tanzveranstaltungen im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Aufgrund der verspäteten Haushaltsverabschiedung im Rat ist eine Umsetzung in 2010 nicht mehr möglich.
Vorschlagsnummer: 
190
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Die Vergnügungssteuererträge für Tanzveranstaltungen in 2009 liegen bei rd. 34.000 Euro. Von diesem Steueraufkommen wurden rd. 18.000 Euro durch eine Besteuerung nach Raumgröße vereinnahmt.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
18.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
18.000 Euro

Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Der Hebesatz von zurzeit 470 % ist seit 1997 unverändert. (siehe Nr. 21 im Antrag A 10/0757-01 im Anhang). Der dortige Wortlaut ist ebenfalls im Erläuterungstext aufgeführt.
Vorschlagsnummer: 
189
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Gewerbesteuer von 470 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Gewerbesteuer ausgewiesen:

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
20.900.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
3.025.000 Euro

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Der Hebesatz von zurzeit 500 % ist seit 1997 unverändert. Der Stadtrat hat diesen Vorschlag modifiziert beschlossen, d.h. eine Reduzierung der Steuerbeträge. (siehe Nr. 21 im Antrag A 10/0757-01 im Anhang). Der dortige Wortlaut ist ebenfalls im Erläuterungstext aufgeführt.
Vorschlagsnummer: 
188
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 500 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer B ausgewiesen:

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
8.000.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
1.998.000 Euro

Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A

Entscheidung: 
Vom Rat abgelehnt.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Der Hebesatz (zzt. 230 %) ist seit 1997 unverändert.
Vorschlagsnummer: 
187
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Grundsteuer A von 230 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer A ausgewiesen:

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
22.200 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
0 Euro

Gewinnausschüttungen durch die Mülheimer Entsorgungsgesellschaft (MEG)

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
61
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Die MEG schüttet ab 2010 einen Gewinn in Höhe der Anteilsquote von 51% aus.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
277.950 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
277.950 Euro

Optimierung des Liniennetzes bei der Mülheimer Verkehrsgesellschaft (MVG)

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
60
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Durch die Konsolidierung bzw. eine Optimierung des Liniennetzes der MVG können weitere Kosteneinsparungspotenziale erzielt werden.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
500.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
500.000 Euro

Erhöhung des Hafentarifs (Umschlaggebühren)

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Bemerkung zur Entscheidung: 
Ratsbeschluss vom 27.05.2010
Vorschlagsnummer: 
59
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Erhöhung des Hafentarifs (a-c) durch Beschluss um 10%. Es soll im Jahre 2011 für die Jahre 2012 ff. eine strukturelle Überarbeitung der Umschlagsgebühren je nach Gütern und Materialien erfolgen. Hierzu wird ein Vergleich mit den Nachbarbetrieben durchgeführt.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
130.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
130.000 Euro

Kooperationen mit anderen Hafenbahnbetrieben

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
58
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Durch Kooperationen mit anderen Hafenbetrieben soll eine Aufwandsverringerung des Lokleihgeschäftes erzielt werden.
Die einzig verbleibende Betriebs-Rangierlok reicht nicht aus, um den Hafeneinsatz und die Fahrzeugreserve abzudecken.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
10.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
10.000 Euro

Optimierung von Wartungsaktivitäten

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
57
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Neuregelung der Wartung der elektrischen Anlagen an Bahnübergängen und Neuregelung der Betriebs-Brandmeldeanlagen durch andere Dienstleister durch Neuvergabe und Organisationsverbesserung.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
10.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
10.000 Euro

Dynamisierung der Hafentarife

Entscheidung: 
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer: 
56
Kennzeichnung: 
Vorschlag der Verwaltung

Die Hafentarife werden dynamisiert, d.h. jährlichen um 5 % erhöht. Damit erfolgt ein dynamischer Inflationsausgleich, den es in der Tarifordnung des Rhein-Ruhr-Hafens bislang nicht gab. Aus diesem Grund ist die letzte Preisanpassung vor neun Jahren erfolgt. Der Automatismus vereinfacht das Verfahren, da die unregelmäßigen Verhandlungen künftig entfallen.

Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013: 
60.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss: 
60.000 Euro
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