Entscheidung:
Vom Rat abgelehnt.
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Die rechtliche Basis für die kommunalen Medienzentren in Nordrhein-Westfalen findet sich im § 79 SchulG: "Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationste
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
50.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
0 Euro