Vom Rat beschlossen.
Titel | Anrisstext | Vorschlagsnummer |
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Reduzierung des öffentlichen Anteils an der Straßenreinigung |
Derzeit liegt die Quote des öffentlichen Anteils an der Straßenreinigung in Mülheim bei rd. 21 % (Hauptverkehrsstraßen rd. 25 %, kleinere Straßen 5 % - 10 %). Dies macht ca. 1 Mio. Euro aus. Früher gab es gesetzliche Vorgaben, die einen Satz von 25 % vorsahen. Diese Vorgaben exisitieren nicht mehr, so dass auch ein niedrigerer Satz denkbar ist. |
186 |
Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B |
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 500 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert. In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer B ausgewiesen: |
188 |
Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer |
Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Gewerbesteuer von 470 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert. In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Gewerbesteuer ausgewiesen: |
189 |
Erhöhung des Steuersatzes für Tanzveranstaltungen im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung |
Die Vergnügungssteuererträge für Tanzveranstaltungen in 2009 liegen bei rd. 34.000 Euro. Von diesem Steueraufkommen wurden rd. 18.000 Euro durch eine Besteuerung nach Raumgröße vereinnahmt. |
190 |
Erhöhung der Hundesteuer |
Gemäß der Hundesteuersatzung vom 06.07.2009 wird für das Halten von Hunden eine Hundesteuer erhoben. Im beigefügten Dokument sind die Hundesteuersätze der umliegenden Städte im Vergleich zu Mülheim an der Ruhr aufgelistet. Darüber hinaus zeigt es die geplanten Anhebungen der Steuersätze ab 2010. Siehe Angehängtes PDF-Dokument |
191 |
Zinsaufwandsreduzierungen durch nicht benötigte Kredite aufgrund der HSK-Maßnahmen |
Durch die eingebrachten Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung (HSK) über den Finanzplanungszeitraum 2010 ff. werden, bei entsprechender Beschlusslage, die geplanten Jahresfehlbeträge geringer ausfallen. Der damit einhergehende Kreditbedarf zur Deckung der Fehlbeträge, wäre entsprechend geringer anzusetzen. Die geplanten Zinsaufwendungen würden sich somit in jedem Jahre reduzieren. |
192 |
Ausschüttung Abwasserbeseitigungsbetrieb (ABB) |
Der angesammelte Gewinn beim Abwasserbeseitigungsbetrieb beträgt einschließlich dem Jahresergebnis 2008 insgesamt 5.414.888,35 Euro. Zielsetzung ist, dass der ABB in die Lage versetzt wird, die Jahresüberschüsse kontinuierlich (über die Jahre 2010 - 2013) an die Stadt auszuschütten. |
193 |
Pauschale Kürzung der fachspezifischen Fortbildung um 20 % |
Die fachspezifische interne Fort- und Weiterbildung bei der Stadt wird um 20 % gekürzt. Die Umsetzung erfolgt durch das Amt für Beteiligungs- und Finanzmanagement (Amt 24). |
194 |
Reduzierung der Arbeitsplatzkosten durch Stelleneinsparungen |
Insgesamt werden durch Maßnahmen im "Strategiefeld Personal", durch die planmäßige und die außerplanmäßige Fluktuation sowie durch das Auslaufen von Zeitverträgen Stellen eingespart. |
195 |
Reduzierung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen aufgrund geplanter Betriebsferien |
Zum Ende des Jahres 2009 wurden in der Verwaltung Betriebsferien durchgeführt. Dies führten zu einer Reduzierung der vorhandenen Urlaubs- und Überstundenrückstellungen. Für die Jahre 2010 ff. sind ebenfalls Betriebsferien geplant. |
196 |