Vom Rat beschlossen.

Titel Anrisstext Vorschlagsnummer
Erhöhung der Marktstandgebühren

Die Höhe der Gebühren legt der Rat der Stadt in einer Gebührensatzung fest. In der augenblicklichen Haushaltslage sind alle möglichen Einnahmepotentiale voll auszuschöpfen. Wegen der Umbauarbeiten im Zuge von Ruhrbania (Los 1) waren die Marktgebühren auf dem Rathausplatz um 50 % auf 2.000 Euro monatlich gesenkt worden.

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Einführung einer Gebühr für Schwerlastverkehre

Fahrzeuge über 40 t Gesamtgewicht benötigen eine Sondergenehmigung für das Befahren von Straßen und Brücken. Neben den Gebühren des Ordnungsamtes (Amt 32) könnte das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau (Amt 66) eine Schwerlastgebühr für das Befahren und die nachweisbare Starkbelastung von Brücken und Straßen erheben. Die Stadt Ludwigshafen hat z.B.

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Erhöhung der Pacht für die Tiefgarage Wertgasse

Die vom Pächter beantragte Erhöhung der Parkgebühren führt zu einer vertragsgemäßen Erhöhung der Pacht. Die noch zu beschließende Erhöhung der Pacht wird den Haushalt um jährlich 3.600 Euro verbessern.

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Reduzierung konsumtiver Maßnahmen aus dem Straßenbauprogramm

Die komsumtiven Maßnahmen sind Bestandteil der Vormerkliste des Straßenbauprogramms. 
Komsumtive Maßnahmen sind alle Maßnahmen, die mit der reinen Straßendeckschicht (Oberschicht der Fahrbahn) zu tun hat. Sobald mehr als die Straßendeckschicht betroffen ist, kommt man in den investiven Bereich.

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Aufgabe des Bewirtschaftungsvertrages mit der Hans-Böckler-Platz-Betreibergesellschaft

Mit der Hans-Böckler-Platz-Betreibergesellschaft bestehen vertragliche Vereinbarungen, die eine Kostenbeteiligung der Stadt u.a. an der Reinigung und der Bewachung des Forums bzw. des Überganges zwischen Forum und Bahnhof beinhalten. Die betroffenen Flächen stehen größtenteils nicht im Eigentum der Stadt.

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Einsparung von Personalkosten - Amt für Verkehrswesen und Tiefbau

Das Amt für Verkehrswesen und Tiefbau (Amt 66) hat im Rahmen der Geschäftsprozess-optimierung umfangreiche Einsparvorschläge entwickelt, die sukzessive umgesetzt werden. Insgesamt hat das Personalamt (Amt 11) beim Personalaufwand das Einsparvolumen auf rd. 300.000 Euro jährlich beziffert.

177
Überprüfung der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge

Die Stadt Mülheim an der Ruhr wird ihr Konzept zur Ermittlung der Sonderposten aufgrund einer Prüfungsbemerkung der Gemeindeprüfungsanstalt grundlegend überarbeiten.

178
Verzicht auf Hundetoiletten in Grünanlagen

Als Folge des Abbaus der Tütenspender müssen Hundebesitzer ihre Plastiktüten zur Entsorgung von Hundekot wieder selbst mitbringen. Da die Hundetoiletten außerdem fortwährendem Vandalismus unterliegen, erscheint der Verzicht zumutbar. Die Hundetoiletten als freiwillige Serviceleistung für Hundebesitzer können entfernt werden.

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Neukalkulation der Friedhofsgebühren

Die Friedhofsgebühren wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.06.2006 angepasst. Auf Basis der tatsächlichen Werte aus 2009, wird im Jahr 2010 eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren vorgenommen. Eine hieraus resultierende Neufassung der Friedhofsgebührensatzung könnte im Laufe des Jahres 2011 in Kraft treten.

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Erhöhung der Kleingartenpacht

Der Generalpachtvertrag zwischen der Stadt und dem Kleingartenverband sieht eine Pacht von zurzeit jährlich 0,10 Euro/qm vor. Die Erhöhung der Pacht auf eine angemessene Höhe von jährlich 0,15 Euro/qm wäre möglich.

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