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Reduzierung von Pflegestandards in städtischen Grünanlagen

Die städtischen Grünanlagen befinden sich zum überwiegenden Anteil in den Pflegestufen IV und V. Diese Stufen unterscheiden sich nur im Aufwand der Pflege von Rasenflächen, ansonsten finden nur Verkehrssicherungsarbeiten statt.

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Verzicht auf Wechselbepflanzung und die Blumenuhr auf der Schleuseninsel und in der Innenstadt

Die Gestaltung der Schleuseninsel und der Innenstadt mit wechselnder Bepflanzung stellt zwar eine freiwillige Leistung dar, prägt das städtische Erscheinungsbild entscheidend. Der Verzicht auf Blumen in der Innenstadt sowie auf der Schleuseninsel einschließlich der Palmen und der Blumenuhr stellt einen erheblichen Eingriff ins Stadtbild dar.

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Neukalkulation der Friedhofsgebühren

Die Friedhofsgebühren wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.06.2006 angepasst. Auf Basis der tatsächlichen Werte aus 2009, wird im Jahr 2010 eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren vorgenommen. Eine hieraus resultierende Neufassung der Friedhofsgebührensatzung könnte im Laufe des Jahres 2011 in Kraft treten.

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Erhöhung der Kleingartenpacht

Der Generalpachtvertrag zwischen der Stadt und dem Kleingartenverband sieht eine Pacht von zurzeit jährlich 0,10 Euro/qm vor. Die Erhöhung der Pacht auf eine angemessene Höhe von jährlich 0,15 Euro/qm wäre möglich.

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Verzicht auf freiwillige Leistungen - Umwelt

Aufgabe der freiwilligen Aufgaben entsprechend dem Vorschlag des Unternehmensberaters PricewaterhouseCoopers AG (PwC):

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Reduzierung des öffentlichen Anteils an der Straßenreinigung

Derzeit liegt die Quote des öffentlichen Anteils an der Straßenreinigung in Mülheim bei rd. 21 % (Hauptverkehrsstraßen rd. 25 %, kleinere Straßen 5 % - 10 %). Dies macht ca. 1 Mio. Euro aus. Früher gab es gesetzliche Vorgaben, die einen Satz von 25 % vorsahen. Diese Vorgaben exisitieren nicht mehr, so dass auch ein niedrigerer Satz denkbar ist.

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Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Grundsteuer A von 230 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer A ausgewiesen:

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Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 500 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer B ausgewiesen:

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Erhöhung des Hebesatzes Gewerbesteuer

Gemäß § 6 der Haushaltssatzung 2009 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr mit Datum vom 27.11.2008 einen Hebesatz für die Gewerbesteuer von 470 % beschlossen. Der Hebesatz ist seit 1997 unverändert.

In einem Vergleich der umliegenden Städte werden für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden Hebesätze für die Gewerbesteuer ausgewiesen:

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Erhöhung des Steuersatzes für Tanzveranstaltungen im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung

Die Vergnügungssteuererträge für Tanzveranstaltungen in 2009 liegen bei rd. 34.000 Euro. Von diesem Steueraufkommen wurden rd. 18.000 Euro durch eine Besteuerung nach Raumgröße vereinnahmt.

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