Vom Rat abgelehnt.

Titel Anrisstext Vorschlagsnummer
Einführung einer zusätzlichen Gebühr für nicht in Mülheim wohnende Musikschüler

Von vielen Städten wird bei Schülern, die ihren Wohnsitz nicht im Gebiet der Gemeinde haben, einen "Auswärtigenzuschlag" auf die jeweiligen Unterrichtsgebühren in Rechnung gestellt. Derzeit nutzen ca. 70 auswärtige Schüler die Angebote der Musikschule. Mit der Einführung eines Zusatzentgeltes in Höhe von 6 Euro monatlich könnte eine Mehreinnahme in Höhe von rd.

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Innerbetriebliche Umstrukturierung der Fachbereiche in der Musikschule

Die Musikschule plant infolge altersbedingter Fluktuation eine innerbetriebliche Umstrukturierung ihrer Fachbereiche. Dies wird zu einer Reduzierung von Personal führen. Darüber hinaus sollen im Unterrichtsbereich Honorarkräfte in begrenztem Rahmen eingesetzt werden, wie es an vielen Musikschulen in Deutschland bereits gängige Praxis ist.

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Reduzierung von Mietkosten für öffentliche Konzerte der Musikschule

Im Hinblick auf die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen strebt die Musikschule eine Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen und anderen Trägern an. Hierdurch könnte die bislang angefallenen Mietkosten reduziert werden.

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Reduzierung des VHS-Angebotes um ein Drittel

Durch die Absenkung des Angebotes der Heinrich-Thöne-Volkshochschule (VHS) bei gleichzeitiger Reduzierung der Personalausstattung können Personalkosten in Höhe von rd. 410.000 Euro sowie Sachaufwendungen in Höhe von rd. 40.000 Euro eingespart werden. Das derzeitige Angebot würde dabei um ca. ein Drittel reduziert.

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Erhöhung des Deckungsbeitrages durch Entgelterhöhung

Bei 4.000 Unterrichsstunden je HPM wird das Bildungsangebot in beruflicher und kultureller Bildung, Fremdsprachen usw. mit ca. 16.000 Unterrichsstunden fortgeführt. Die Entgelte werden so kalkuliert, dass ein Deckungsbeitrag von 10 Euro je Unterrichtsstunde, also insgesamt 160.000 Euro, zur Deckung der Fixkosten-Kosten erwirtschaftet wird.

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Langfristige Vermietungen der freiwerdenden Räume in der VHS

Durch die vorgeschlagene Kürzung der Angebote in der Heinrich-Thöne-Volkshochschule (VHS) um ein Drittel werden Schulungsräume im VHS-Gebäude an der Bergstraße frei. Diese Räume könnten dann langfristig vermietet werden. Hierdurch würden zusätzliche Einnahmen in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr erzielt.

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Erhöhung der Gebühren für die Stadtbiblitohek um 100 %

Die jetzigen Gebühren für die Büchereicard betragen: 10,00 Euro für 12 Monate, 6,50 Euro für 6 Monate, 3,50 Euro für 3 Monate und 1,50 Euro für einen Tag. Eine Verdopplung dieser Gebühren führt zu einer jährlichen Einnahmeverbesserung in Höhe von rd. 50.000 Euro. Die Erinnerungs-gebühr in Höhe von 1,30 Euro soll auf 2,00 Euro erhöht werden.

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Umwandlung der Schul- und Stadtteilbibliotheken oder Aufgabe des "Bücherbusses"

Die Maßnahme umfasst die Umwandlung der heutigen Schul- und Stadtteilbibliotheken in Heißen (Schulzentrum Kleiststraße), Speldorf (Gemeinschaftshauptschule an der Frühlingstraße), Styrum (Willy-Brandt-Schule) und Dümpten (Gustav-Heinemann-Schule) in sozialräumliche Kommunikationszentren.

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Aufgabe der Veranstaltungsreihen in der Stadtbibliothek

Die Veranstaltungsreihe "Mülheimer Kinderfilm- und Kinderbuchtage" (MüKiKiTa) wird seit 30 Jahren in der Stadtbibliothek angeboten und ist heute in der Bevölkerung etabliert.

Die Veranstaltungsreihe "Herbstblätter" wird seit einigen Jahren in der Stadtbibliothek angeboten und erfreut sich einer großen Beliebtheit.

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Reduzierung des Angebotes des Medienzentrums

Die rechtliche Basis für die kommunalen Medienzentren in Nordrhein-Westfalen findet sich im § 79 SchulG: "Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationste

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