Vom Rat abgelehnt.

Titel Anrisstext Vorschlagsnummer
Reduzierung des Zuschusses für Jugendkultur

Die Jugendkultur gehört zu einem Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit (3. AG-KJHG-KJFöG §10). Sie umfasst Angebote zur Förderung der Kreativität und Ästhetik. Jugendkultur ermöglicht jungen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft und trägt zur Entwicklung der Persönlichkeit bei. Die kulturellen Angebote in der Jugendarbeit, z.B.

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Reduzierung der Zuschüsse für die Jugendarbeit

Die gesetzliche Grundlage ist § 11, 14 und 74 des achten Sozialgesetzbuches der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) und das das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
(3. AG-KJHG) und §12 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG). Die Förderung der gesamten Jugendarbeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers.

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Reduzierung des Zuschusses für den präventiven Jugendschutz

Gesetzliche Grundlage ist das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG-KJHG) und §14 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG). Das Gesetz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.

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Reduzierung der Schwerpunktförderung für Jugendliche

Mit der Schwerpunktförderung für Jugendliche gilt es:

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Reduzierung der Sachkosten für den "Spielpädagogischen Dienst"

Nach dem Bundesbaugesetz sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u. a. die Belange der Jugendförderung, des Sports, der Freizeit und der Erholung sowie die sozialen Belange der Bevölkerung zu berücksichtigen.

Der "Spielpädagogische Dienst" übt u. a. die pädagogische Fachaufsicht über die 101 öffentlichen Spielplätze in Mülheim an der Ruhr aus.

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Einsparung bei den Sachkosten für zwei städtische Jugendzentren

Die gesetzliche Grundlage ist § 11 und 74 des achten Sozialgesetzbuches der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) und das 3.AG-KJKG-KJFöG § 12.

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Reduzierung der Pauschale für Kooperationspartner in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Den freien Trägern der OGS wird gemäß einer Rahmenvereinbarung pro Betreuungsgruppe ein Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro pro Gruppe für Kooperationspartner im Nachmittagsbereich gewährt. Insgesamt wird den freien Trägern sowie den Schulen in städtischer Trägerschaft für diese Position im Jahr 2010 ff. ein Betrag von rund 360.000 Euro zur Verfügung gestellt.

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Reduzierung der Sachkostenpauschale in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Den freien Trägern der OGS wird gemäß einer Rahmenvereinbarung pro Betreuungsgruppe ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Gruppe gewährt. Insgesamt wird den freien Trägern sowie den Schulen in städtischer Trägerschaft im Jahr 2010 ff. hierfür ein Betrag von rund 80.000 Euro zur Verfügung gestellt.

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Wegfall des Sozialfonds zur Bewältigung des Schulweges von Förderschülern

In seiner Sitzung am 6. Juni 2002 hat der Rat der Stadt einen Sozialfonds zur Bewältigung des Schulweges der Primarstufenschüler an Förderschulen eingerichtet. Diese Aufgabe ist freiwillig. Es werden überwiegend Schüler des 1. und 2. Schuljahres unterstützt, die aufgrund ihrer Wahrnehmungs- und Orientierungsstörungen nicht in der Lage sind, ihren Schulweg allein zu bewältigen.

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Wegfall der Gewährung von Geschwisterermäßigungen - Musikschule

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule sehen für das 2. Kind einer Familie eine Gebührenermäßigung in Höhe von 20 %, für das 3. Kind von 30 % vor. Für das 4. und jedes weitere Kind wird eine Ermäßigung in Höhe von 50 % gewährt.

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