Die gesetzliche Grundlage ist § 11, 14 und 74 des achten Sozialgesetzbuches der Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) und das das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz
(3. AG-KJHG) und §12 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG). Die Förderung der gesamten Jugendarbeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers.
Dezernat IV
Entscheidung:
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer:
93
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
368.600 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
0 Euro |
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Entscheidung:
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer:
95
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Der Jugendstadtrat der Stadt Mülheim an der Ruhr ist ein in der Hauptsatzung der Stadt verankertes Gremium, welches die Beteiligung von Jugendlichen am Geschehen in der Stadt strukturell festschreibt. Gesetzliche Aufträge hierzu finden sich im dritten Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
1.600 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
1.600 Euro |
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Entscheidung:
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer:
94
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Gesetzliche Grundlage ist das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG-KJHG) und §14 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG). Das Gesetz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
1.800 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
0 Euro |
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Entscheidung:
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer:
92
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Die Jugendkultur gehört zu einem Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit (3. AG-KJHG-KJFöG §10). Sie umfasst Angebote zur Förderung der Kreativität und Ästhetik. Jugendkultur ermöglicht jungen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft und trägt zur Entwicklung der Persönlichkeit bei. Die kulturellen Angebote in der Jugendarbeit, z.B.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
11.800 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
0 Euro |
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Entscheidung:
Vom Rat beschlossen.
Bemerkung zur Entscheidung:
In diesem Bereich werden Einnahmen in Höhe von ca. 40.000 € erzielt, die sich bei Kürzungen verringern würden.
Vorschlagsnummer:
91
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Handlungsgrundlage in diesem Arbeitsbereich ist das dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG-KJHG) und §10 (1, 4.) des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG). Die Aufgaben umfassen:
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
31.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
31.000 Euro |
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Entscheidung:
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer:
90
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Die Einrichtungs- und Ausstattungsmittel für die Mülheimer Schulen sollen um 10 % reduziert werden. Betroffen sind insbesondere Mittel für die Erneuerung des Mobiliars und der sonstigen Ausstattungsgegenstände (Unterrichtsmittel).
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
40.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
40.000 Euro |
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Entscheidung:
Vom Rat wurde ein Prüfauftrag erteilt.
Bemerkung zur Entscheidung:
Benchmarking mit Nachbarstädten (siehe Auszug unten aus Antrag A10/0757-01); Eine Satzungsänderung ist erforderlich.
Vorschlagsnummer:
89
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Aufgrund des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wurde vom Rat der Stadt Mülheim zum 01.08.2008 eine neue Elternbeitragssatzung erlassen. Von den Erziehungsberechtigten der untersten Einkommensstufe wird kein Beitrag gefordert (Inhaber des "Mülheim-Passes"). Ferner gilt eine Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern innerhalb aller Betreuungsangebote.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
170.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
170.000 Euro |
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Entscheidung:
Vom Rat wurde ein Prüfauftrag erteilt.
Bemerkung zur Entscheidung:
Benchmarking mit Nachbarstädten (siehe Auszug unten aus Antrag A10/0757-01); Eine Satzungsänderung ist erforderlich.
Vorschlagsnummer:
88
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Aufgrund des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wurde vom Rat der Stadt Mülheim zum 01.08.2008 eine neue Elternbeitragssatzung erlassen. Von den Erziehungsberechtigten der untersten Einkommensstufe wird kein Beitrag gefordert (Inhaber des "Mülheim-Passes"). Ferner gilt eine Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern innerhalb aller Betreuungsangebote.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
550.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
550.000 Euro |
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Entscheidung:
Vom Rat beschlossen.
Vorschlagsnummer:
87
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Durch die Beendigung der Mitgliedschaft der Stadt Mülheim an der Ruhr an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Oberhausen-Mülheim e.V. (VWA) entfällt der Mitgliedsbeitrag. Das Verfahren zur Auflösung der VWA OB-MH e.V. läuft bereits.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
370 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
370 Euro |
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Entscheidung:
Vom Rat abgelehnt.
Vorschlagsnummer:
127
Kennzeichnung:
Vorschlag der Verwaltung Ziel der Kulturförderung ist es, die kulturelle Vielfalt in Mülheim an der Ruhr langfristig abzusichern. Die kontinuierliche und teilweise schon langjährige kulturpädagogische Arbeit konzentriert sich im Wesentlichen auf die Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Projekten in allen Mülheimer Schulformen bis hin zum Kindergarten.
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013:
40.000 Euro
Einspar- oder Einnahmesumme im Jahr 2013 laut Haushaltsbeschluss:
0 Euro |
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